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AKTUELLES
Ein EU-Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hat sich am 19. November 2009 in Brüssel auf die Besetzung von zwei neuen europäischen Spitzenposten verständigt. Der bisherige belgische Ministerpräsident Herman Van Rompuy (Foto rechts) wird neuer Präsident des Europäischen Rates, die Britin Catherine Ashton (Foto rechts), derzeit EU-Kommissarin für Handel, wird "Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik" ("EU-Außenministerin"). HINWEIS zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages: Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" (PDF-Dokument: Vertrag von Lissabon...) tritt gemäß Artikel 6 Absatz 2 seiner "Schlussbestimmungen" (Seite 175 des PDF-Dokuments) "am 1. Januar 2009 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden [der EU-Staaten in Rom] hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats". Der tschechische Präsident Vaclav Klaus hat die Ratifizierungsurkunde seines Landes zum Lissabon-Vertrag am 3. November 2009 unterzeichet. Diese unterzeichnete Urkunde ist am 13. November 2009 in Rom hinterlegt worden. Damit ist der Lissabon-Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Startschuss für Anhörung zu EU-Bürgerinitiative Der Lissabon-Vertrag sieht eine "Bürgerinitiative" vor, mit der eine Million Bürger die EU-Kommission zur Vorlage eines politischen Vorschlags auffordern können. Um die praktischen Einzelheiten besser festlegen zu können, hat die EU-Kommission am 11. November 2009 eine umfassende Anhörung der Öffentlichkeit gestartet, die bis Ende Januar 2010 läuft. Extern: PresseInfo der EU-Kommission... |
![]() Foto oben: Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 in Lissabon ("Familienfoto"). |
![]() Foto oben: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier unterzeichnen für Deutschland den Vertrag. |
Mit dem Reformvertrag liegt nun eine "zeitgemäße Betriebsanleitung" (so die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik) für die EU vor. Er bringt mehr Demokratie, mehr Mitwirkungsrechte für die Bürger Europas, beschreibt die Aufgaben der einzelnen Organe in der EU präziser und enthält den weltweit modernsten Grundrechtekatalog. Ausdrücklich werden in Artikel 6 "die Rechte, Freiheiten und Grundsätze" anerkannt, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind. Sonderregelungen gelten in diesem Punkt für Großbritannien und Polen: Die Charta schafft für die beiden Staaten keine einklagbaren Rechte. Ausdrücklich wird versichert, dass nur Rechte und Grundsätze anerkannt werden, die auch im Rechtssystem der beiden Staaten selbst enthalten sind.
Mitglieder des Konvents waren 16 Europa-Abgeordnete, zwei nationale Abgeordnete und ein Regierungsvertreter je EU-Land, zwei EU-Kommissare und der Konventspräsident mit seinen zwei Stellvertretern. Auch die zehn osteuropäischen Beitrittskandidaten sowie die Türkei, Rumänien und Bulgarien waren mit Beobachterstatus vertreten. Deutsche Vertreter im Europäischen Konvent waren die Europaabgeordneten Elmar Brok (CDU), Klaus Hänsch (SPD) und Sylvia-Yvonne Kaufmann (PDS) sowie Jürgen Meyer (SPD) für den Bundestag, Erwin Teufel (CDU) für den Bundesrat und Joschka Fischer (B90/Die Grünen) im Auftrag der Bundesregierung. Der Konvent erstellte zwischen Februar 2002 und Juli 2003 den Entwurf für einen Vertrag über eine Verfassung für Europa.
Der Vertrag wurde zwar in 18 von 27 Mitgliedstaaten ratifiziert. Aber nach seiner Ablehnung durch Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden Mitte 2005 stoppte der Verfassungsprozess. Die EU verordnete sich eine Denkpause. Mit der Berliner Erklärung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 25. März 2007 anlässlich des 50. Jahrestages der Römischen Verträge kam wieder Bewegung in die Sache. Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten in Berlin, bis 2009 eine neue vertragliche Basis schaffen zu wollen.
Bei seinem Gipfel am 21. und 22. Juni 2007 beschloss der Europäische Rat ein auf 15 Seiten genau formuliertes Mandat für neue Verhandlungen über den Reformvertrag. Am 23. Juli nahm eine Regierungskonferenz (RK) die Verhandlungen auf und legte beim nächsten EU-Gipfeltreffen am 18./19. Oktober einen neuen Vertragsentwurf vor, den "Vertrag von Lissabon", der am 13. Dezember 2007 unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag nimmt die wesentlichen Gedanken des Verfassungskonvents auf, verschiebt das Inkrafttreten einzelner Regelungen etwas weiter in die Zukunft und verzichtet auf die Erwähnung von Hymne und Sternenflagge. Die haben sich ohnehin längst als europäische Symbole durchgesetzt.
KONSOLODIERTE FASSUNGEN der EU-Verträge Folgende Dokumente stehen hier zum Herunterladen zur Verfügung:
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Die Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten sollte ursprünglich bis Anfang 2009 abgeschlossen sein - damit hätte der Vertrag von Lissabon rechtzeitig zur Wahl des Europäischen Parlaments im Juni 2009 in Kraft treten können.
Am 12. Juni 2008 hatte aber die Bevölkerung Irlands in einer Volksabstimmung (Referendum) eine Zustimmung des Landes (Ratifizierung) zum Lissabon-Vertrag abgelehnt. Seitdem war offen, wann der Lissabon-Vertrag in Kraft treten könnte - noch vor der Europawahl 2009 oder erst danach.
Bei ihrem EU-Gipfel am 11./12. Dezember 2008 in Brüssel hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten mit Irland über das weitere Vorgehen verständigt. Danach sollte es eine zweite Volksabstimmung in Irland geben - jedoch erst nach der Europawahl (vgl. Beschluss des EU-Gipfels vom 11./12. Dezember 2008...).
Da der EU-Reformvertrag von Lissabon also - aller Voraussicht nach - erst nach der Europawahl 2009 in Kraft treten sollte, fand die Europawahl noch unter den Bedingungen des EU-Vertrages von Nizza statt. Deshalb wird sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament bei der Europawahl 2009 von derzeit 785 Abgeordnete auf 736 Abgeordnete für alle 27 EU-Mitgliedstaaten reduzieren - so wie es im EU-Vertrag von Nizza in der Fassung der EU-Beitrittsverträge vorgesehen ist.
Die Tschechische Republik hat als letzter der 27 EU-Staaten den EU-Reformvertrag Anfang November 2009 ratifiziert. Der Vertrag konnte daher am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
INKRAFTTRETEN des Lissabon-Vertrages Der am 13. Dezember 2007 unterzeichnete "Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" (PDF-Dokument: Vertrag von Lissabon...) tritt gemäß Artikel 6 Absatz 2 seiner "Schlussbestimmungen" (Seite 175 des PDF-Dokuments) "am 1. Januar 2009 in Kraft, sofern alle Ratifikationsurkunden [der EU-Staaten in Rom] hinterlegt worden sind, oder andernfalls am ersten Tag des auf die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgenden Monats".
Die Tschechische Republik hat den Lissabon-Vertrag - als letzter der 27 EU-Staaten - Anfang November 2009 ratifiziert und die Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt. Daher ist der EU-Reformvertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Europa der Bürger - parlamentarische Perspektiven der Union nach dem Lissabon-Vertrag Text des Festvortrages von Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 in der Humboldt-Universität in Berlin als PDF-Dokument. |
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- Grundrechte der EU-Bürgerinnen
und -Bürger
Die im Jahr 2000 in Nizza von den damaligen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnete "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" (EU-Grundrechtecharta) wird für alle EU-Mitgliedsländer verbindlich (mit Ausnahme von Großbritannien und Polen, die die Charta nicht anerkennen). Damit können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Menschenrechte jetzt auch direkt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) der EU in Luxemburg einklagen. - Mehr Demokatie
Mit dem europäischen "Volksbegehren" wird zum ersten Mal ein Element der direkten Demokratie auf europäischer Ebene eingeführt. Künftig können Bürgerinen und Bürger mit einer Milion Unterschriften aus einer "erheblichen Anzahl" von EU-Mitgliedsländern die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu machen. - Stärkung des Europäischen Parlaments
Das Europaparlament erhält praktisch die volle Mitwirkung in der europäischen Gesetzgebung neben dem EU-Ministerrat. 95 Prozent aller EU-Gesetze werden künftig im Zusammenwirken zwischen dem Ministerrat (mit den Ministern aller EU-Staaten) und dem direkt gewählten Europäischen Parlament beschlossen.Zudem bekommt das Europäische Parlament zusätzliche Kontrollbefugnisse. So muss etwa der künftige Präsident des Europäischen Rates dem Parlament über jede Tagung des Europäischen Rates berichten.
Auch bei der Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt das Parlament mit. So wird der Präsident der EU-Kommission künftig vom Parlament gewählt. Vor der Ernennung des Kommissionskollegiums muss die Zustimmung des Europäischen Parlaments eingeholt werden.
Das Europäische Parlament umfasst künftig statt bisher 785 nur noch 750 Abgeordnete und den Präsidenten (= 751 Sitze).
- Stärkung der nationalen Parlamente
Die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten (z.B. der Deutsche Bundestag) erhalten mehr Mitwirkungs- und Kontrollrechte in EU-Angelegenheiten. Sie werden künftig acht statt bisher sechs Wochen vor einem geplanten Rechtsakt der EU informiert und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten gefährdet sehen. - Ratspräsident für zweieinhalb Jahre
Bisher wechseln sich die Staats- bzw. Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten alle sechs Monate als Präsidentin bzw. Präsident im Vorsitz des Europäischen Rates (EU-Ratspräsidentschaft) nach einem festgelegten Fahrplan ab. Künftig wird es eine EU-Ratspräsidentin bzw. einen Ratspräsidenten geben, der zweieinhalb Jahre lang im Amt bleibt, die Tagungen des Rates vorbereitet und leitet. Der Europäische Rat tritt vier Mal im Jahr zu regulären Tagungen (EU-Gipfel) zusammen. - Doppelte Mehrheit und zügigere Entscheidungen
Von 2014 an entscheiden die EU-Mitgliedsländer im Europäischen Rat nach der doppelten Mehrheit. Diese ist dann erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Die bisher nach dem Vertrag von Nizza auf alle Länder aufgeteilten 345 Stimmen werden dann abgeschafft. Polen hatte bisher mit 27 im Rat nur zwei Stimmen weniger als Deutschland, obwohl es nur knapp halb so viele Einwohner hat. In der Übergangszeit bis 2017 kann das Verfahren von Nizza jedoch auf Wunsch eines Staates bei Abstimmungen noch angewandt werden.Zu mehr Themenfeldern als bisher können Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit statt mit Einstimmigkeit gefasst werden. Ausgenommen davon sind die Innen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie die Auswärtigen Beziehungen.
- Kleinere EU-Kommission
Ab 2014 stellt nicht länger jeder EU-Mitgliedstaat einen EU-Kommissar. Nur zwei Drittel der Länder sind in der Europäischen Kommission noch vertreten und müssen sich abwechseln. Bei 27 Ländern wären das 18 Kommissare. - Außenbeziehungen der EU
Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander eines EU-Außenkommissars und eines Außenbeauftragten der EU beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Das Amt heißt aber nicht EU-Außenminister, sondern "Hoher Vertreter". Er ist zugleich Vizepräsident der EU-Kommission und wird die Treffen der EU-Außenminister leiten. - Austrittsrecht
Der EU-Reformvertrag von Lissabon regelt erstmals auch das Recht der Mitgliedstaaten zum freiwilligen Austritt aus der Europäischen Union und klärt das dafür anzuwendende Verfahren.
Ihr Wegweiser durch den Lissabon-Vertrag Mit der Gründung der EU hat ein Zeitalter begonnen, in dem die europäischen Länder ihre Probleme mit Worten statt mit Waffen lösen. Vorausgegangen waren jahrzehntelange kriegerische Auseinandersetzungen, die viele Millionen Menschenleben gekostet haben.
Heute genießen die Mitglieder der EU zahlreiche Vorteile. Die bestehenden Regeln waren jedoch für eine viel kleinere Gemeinschaft gemacht, die keine globalen Herausforderungen zu bewältigen hatte, wie dies heute mit Klimawandel, weltweiter Rezession oder internationaler Kriminalität der Fall ist. Die EU kann und will diese Probleme in den Griff bekommen, braucht dafür aber bessere Verfahren und Arbeitsabläufe. Der Lissabon-Vertrag zielt genau hierauf ab. Er macht die EU demokratischer, effizienter und transparenter. Er verleiht den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Parlamenten ein größeres Mitspracherecht auf europäischer Ebene, und er verschafft Europa mehr Gehör in der Welt - bei gleichzeitiger Wahrung der nationalen Interessen. In dieser Broschüre der EU-Kommission vom Juli 2009 wird erläutert, was der Lissabon-Vertrag für Sie als Bürgerin und Bürger bedeutet. Extern: Download der Broschüre... |
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Eine neue Grundlage für Europa
Der Vertrag von Lissabon
Broschüre, 14,7 x 21 cm (DIN A5), 22 Seiten
Download: PDF-Dokument...
Ein neues Fundament für Europa
Der Vertrag von Lissabon
Faltblatt, 10 x 21 cm (offen DIN A4 quer)
Die Broschüre und das Faltblatt können direkt bestellt werden bei:
Publikationsversand der Bundesregierung (Postfach 48 10 09, 18132 Rostock),
Telefon 0180 / 577 80 90 (14 Cent/Minute), E-mail publikationen@bundesregierung.de
Extern: Online-Bestellservice der Bundesregierung...
Europa der Bürger - parlamentarische Perspektiven der Union nach dem Lissabon-Vertrag
Text des Festvortrages von Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 in der Humboldt-Universität in Berlin als PDF-Dokument.
spotlight europe: Europas neue Machtbalance Der EU-Reformvertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Mit neuen Ämtern an der Spitze ist die Macht in der Europäischen Union (EU) anders verteilt als zuvor. Wie viel Gewicht bringen die wichtigsten Brüsseler Politiker in die Waagschale?
Die "spotlight europe"-Ausgabe 2009/1 der Bertelsmann-Stiftung mit dem Titel "Europas neue Machtbalance" informiert - auch grafisch - über die wichtigsten Veränderungen durch den EU-Reformvertrag und zeigt mit einem Augenzwinkern, welche Chancen und welches Konfliktpotential im Vertrag von Lissabon angelegt sind. PDF-Dokument: spotlight europe... |
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| Projekt Europa 2030 - Herausforderungen und Chancen Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatte im Dezember 2007 beschlossen, eine Gruppe von Vordenkern als EU-Weisenrat einzusetzen. Diese offiziell als "Reflexionsgruppe" bezeichnete Gruppe hatte den Auftrag, im Sommer 2010 eine Vision für die Europäische Union (EU) in den folgenden zwei Jahrzehnten vorlegen. Im Juni 2010 wurde der Bericht der Gruppe unter dem Titel "Projekt Europa 2030 - Herausforderungen und Chancen" veröffentlicht und vom Europäischen Rat zur Kenntnis genommen.
PDF-Dokument: Bericht der Reflexionsgruppe... |
| Animation: Wie sich die EU reformieren will Wenn alle EU-Mitgliedstaaten den sogenannten Vertrag von Lissabon billigen, dann ändert sich einiges in der Europäischen Union (EU). Ihre Insititutionen sind ihrer Größe schon lange nicht mehr gewachsen. Was bleibt und was sich wandelt, erklärt eine Animation der "ARD tagesschau".Extern: Animation... |
| Vertrag von Lissabon - Europa auf dem Weg ins 21. Jahrhundert Auf dem Europa-Server der Europäischen Union (EU) finden Sie nähere Informationen zm EU-Reformvertrag, der am 13. Dezember 2007 in Lissabon feierlich unterzeichnet worden ist sowie den Text des Vertrages im Wortlaut.Extern: Informationen... |
| Factsheet: Der neue EU-Vertrag Ein großer Fortschritt zu einer handlungsfähigeren und demokratischeren Europäischen Union
Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich und die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich haben ein vierseitiges Papier mit den wichtigsten neuen Regelungen des EU-Reformvertrages von Lissabon zusamengestellt (Factsheet). Sie können dieses Papier hier als PDF-Dokument herunter laden. Download: Factsheet... |
| "Entscheidungsrechner" zum neuen Lissabon-Vertrag der EU Im neuen EU-Vertrag von Lissabon wurden nach langen Verhandlungen komplizierte Regeln für den künftigen EU-Entscheidungsprozess festgeschrieben. Das Internetportal "EU-Info.de" hat einen Online-Rechner entwickelt, mit dem man per Mausklick erkennen kann, wie Entscheidungen im EU-Ministerrat zustande kommen. Nutzer können mit dem "Entscheidungsrechner" Länderkoalitionen testen und jedes Mal direkt ausrechnen, ob im EU-Ministerrat die für eine Entscheidung erforderliche Stimmenzahl tatsächlich erreicht ist. Extern: Entscheidungsrechner... |












