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Deutschland wählt 99 Abgeordnete für Europa
Seit der Europawahl im Jahr 1994 sitzen 99 Abgeordnete aus Deutschland im Europäischen Parlament. Daran hat sich bei der letzten turnusmäßigen Europawahl im Juni 2009 auch nichts geändert. Der EU-Reformvertrag von Lissabon wird - aller Voraussicht nach - erst zum Ende des Jahres 2009 in Kraft treten können.
 
Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 saßen bis zum Januar 2007 insgesamt 736 Abgeordnete aus den seinerzeit 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Europaparlament. Mit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 erhöhte sich die Gesamtzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf 785.
 

Wäre der EU-Reformvertrag von Lissabon noch vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft getreten, dann hätte sich die Sitzverteilung unter den EU-Mitgliedstaaten geändert, da der Lissabon-Vertrag eine Obergrenze von 750 Sitzen im Europaparlament festlegt - zuzüglich eines Sitzes für Italien gemäß einem EU-Beschluss vom Dezember 2007.
 
Vertrag von Nizza gilt weiter
Der EU-Reformvertrag von Lissabon kann nur dann in Kraft treten, wenn ihm alle 27 EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Am 12. Juni 2008 hatte aber die Bevölkerung Irlands in einer Volksabstimmung (Referendum) eine Zustimmung des Landes (Ratifizierung) zum Lissabon-Vertrag abgelehnt. Seitdem war offen, wann der Lissabon-Vertrag in Kraft treten könnte - noch vor der Europawahl 2009 oder erst danach.
 
Bei ihrem EU-Gipfel am 11./12. Dezember 2008 in Brüssel haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten mit Irland über das weitere Vorgehen verständigt. Danach soll es eine zweite Volksabstimmung in Irland geben - jedoch erst nach der Europawahl 2009 (vgl. Beschluss des EU-Gipfels vom 11./12. Dezember 2008...).
 
Da der EU-Reformvertrag von Lissabon also vermutlich erst nach der Europawahl 2009 in Kraft treten wird, fand die Europawahl 2009 noch unter den Bedingungen des EU-Vertrages von Nizza statt. Deshalb hat sich die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament bei der Europawahl 2009 von 785 Abgeordnete auf 736 Abgeordnete für alle 27 EU-Mitgliedstaaten reduziert - so wie es im EU-Vertrag von Nizza in der Fassung der EU-Beitritsverträge vorgesehen ist.
 
Sitzverteilung im Europäischen Parlament
Land 
Sitze
2004
bis
2009
 
Sitze nach
der Wahl 2009
gemäß
Nizza-Vertrag
 
Veränderung
 
Sitze gemäß
Lissabon-Vertrag
 
Veränderung
 
Belgien 
24
 
22
 
-2
 
22
 
-2
 
Bulgarien 
18
 
17
 
-1
 
18
 
0
 
Dänemark 
14
 
13
 
-1
 
13
 
-1
 
Deutschland 
99
 
99
 
0
 
96
 
-3
 
Estland 
6
 
6
 
0
 
6
 
0
 
Finnland 
14
 
13
 
-1
 
13
 
-1
 
Frankreich 
78
 
72
 
-6
 
74
 
-4
 
Griechenland 
24
 
22
 
-2
 
22
 
-2
 
Irland 
13
 
12
 
-1
 
12
 
-1
 
Italien 
78
 
72
 
-6
 
73
 
-5
 
Lettland 
9
 
8
 
-1
 
9
 
0
 
Litauen 
13
 
12
 
-1
 
12
 
-1
 
Luxemburg 
6
 
6
 
0
 
6
 
0
 
Malta 
5
 
5
 
0
 
6
 
+1
 
Niederlande 
27
 
25
 
-2
 
26
 
-1
 
Österreich 
18
 
17
 
-1
 
19
 
+1
 
Polen 
54
 
50
 
-4
 
51
 
-3
 
Portugal 
24
 
22
 
-2
 
22
 
-2
 
Rumänien 
35
 
33
 
-2
 
33
 
-2
 
Schweden 
19
 
18
 
-1
 
20
 
+1
 
Slowakei 
14
 
13
 
-1
 
13
 
-1
 
Slowenien 
7
 
7
 
0
 
8
 
+1
 
Spanien 
54
 
50
 
-4
 
54
 
0
 
Tschechien 
24
 
22
 
-2
 
22
 
-2
 
Ungarn 
24
 
22
 
-2
 
22
 
-2
 
Vereinigtes
Königreich 
78
 
72
 
-6
 
73
 
-5
 
Zypern 
6
 
6
 
0
 
6
 
0
 
insgesamt 
785
 
736
 
-49
 
751
 
-34
 
Quelle der Zahlen: Europäisches Parlament - Informationsbüro für Deutschland


LINKS zum Thema


Deutsche Abgeordnete im Europäischen Parlamnt
Übersicht des deutschen EP-Informationsbüros über die am 7. Juni 2009 gewählten 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP).
 
Niedersächsische Abgeordnete
Dem zuletzt im Juni 2009 neu gewählten Europäischen Parlament der 7. Wahlperiode (2009 bis 2014) gehören elf Abgeordnete aus Niedersachsen an. Wer sind diese Abgeordneten?
 
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