15.04.2019 Brüssel. Die Mitgliedstaaten haben heute (Montag) neue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen förmlich angenommen. Die Kommission begrüßte den Beschluss: „Eines der Ziele unserer Strategie für den digitalen Binnenmarkt ist es, die Herausforderungen des Online-Kaufs und -Verkaufs von Waren bewältigen. Die neuen Vorschriften werden das Vertrauen der Verbraucher stärken, und Unternehmen werden ihre Aktivitäten leichter auf die gesamte EU ausweiten können“, so Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt.

EU-Verbraucherkommissarin Věra Jourová ergänzte: „Ob online oder im Geschäft – Verbraucher werden ab jetzt beim Einkaufen gleichermaßen gut geschützt. Wenn etwas schiefgeht, auch beim Kauf von digitalen Inhalten, können sie einen Rabatt oder einen Ersatz erhalten.“

Es ist eines der zentralen Anliegen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich zu machen. Der Online-Handel nimmt zwar zu, Unternehmen und Verbraucher schöpfen aber das damit verbundene Potenzial immer noch nicht aus:

Am 9. Dezember 2015 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (wie das Streamen von Musik) und einen weiteren Vorschlag über den Online-Warenhandel (der z.B. den Kauf von Kleidung im Internet regelt). Der Geltungsbereich des letztgenannten Vorschlags wurde 2017 auf den Offline-Handel ausgeweitet. Mit beiden Vorschlägen sollten die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts, die es den KMU erschwert hat, grenzüberschreitend tätig zu werden, sowie das geringe Vertrauen der Verbraucher beim Online-Einkauf in einem anderen Mitgliedstaat und damit die wichtigsten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel in der EU beseitigt werden. Wie aus dem aktuellen, 2017 veröffentlichten Verbraucherbarometer hervorgeht, sind diese Bedenken nach wie vor nicht ausgeräumt.

Neben der Abschaffung der Roaming-Gebühren, den neuen Datenschutzvorschriften und der Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Online-Inhalte auch auf Reisen nutzen zu können, sind die neuen Regeln über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft eine weitere maßgebliche Initiative, die den digitalen Binnenmarkt für alle Realität werden lässt.

Links zum Thema:

European Commission welcomes Council adoption of new EU rules to facilitate sales of goods and supply of digital content and digital services
Nachricht der EU-Kommission vom 15.04.2019.

Grenzüberschreitender elektronischer Handel: Kommission begrüßt Einigung über Vorschlag zur Erleichterung des Verkaufs von Waren und der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen in der EU
Erklärung der EU-Kommissiom vom 29.01.2019.

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.