13.03.2019 Brüssel. Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch) einen delegierten Rechtsakt zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe erlassen, wie vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gefordert.

Im Juni 2018 hatten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament ein neues, verbindliches, EU-weites Ziel für erneuerbare Energien für 2030 von mindestens 32 Prozent vereinbart. Dabei ist bis 2023 eine Überprüfungsklausel für eine mögliche Aufwärtskorrektur des Ziels auf EU-Ebene vorgesehen.

Die bereits in Kraft getretene Richtlinie sieht eine schrittweise Verringerung der Menge bestimmter Arten von Biokraftstoffen vor, bei deren Produktion eine hohes Risiko besteht, indirekte Landnutzungsänderungen zu verursachen (Indirect Land Use Change, ILUC).

Auf eindeutigen Wunsch der Mitgesetzgeber und zur Umsetzung des neuen Konzepts hat die Kommission heute einen delegierten Rechtsakt erlassen. Demnach können die Mitgliedstaaten weiterhin Kraftstoffe verwenden (und importieren), die in die Kategorie der Biokraftstoffe mit hohem ILUC-Risiko fallen. Aber sie können diese Mengen nur noch begrenzt auf ihre Ziele für erneuerbare Energien anrechnen.

Indirekte Landnutzungsänderungen treten auf, wenn Weiden oder landwirtschaftliche Flächen, die zuvor für den Lebens- und Futtermittelmarkt bestimmt waren, zur Biokraftstoffproduktion verwendet werden. In diesem Fall muss die Nachfrage nach Nahrungsmitteln und Futtermitteln weiter gedeckt werden, was dazu führen kann, dass landwirtschaftliche Flächen in Gegenden mit hohem Kohlenstoffvorrat wie Wälder, Feuchtgebiete und Torfgebiete ausgebaut werden.

Die Umwandlung solcher Flächen in landwirtschaftliche Nutzflächen kann zu höhren Treibhausgasemissionen durch die Freisetzung von in Bäumen und Böden gespeichertem CO2 führen. So würde die Einsparung von Emissionen durch Verwendung von Biokraftstoffen anstelle von fossilen Brennstoffen zunichte gemacht.

Der Klimawandel ist für die Europäer ein ernstes Anliegen. Die Kommission verstärkt deshalb ihre Anstrengungen, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Das Ziel ist es, bis 2050 die erste große Volkswirtschaft zu werden, die klimaneutral ist. Die verstärkte Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, auch im Verkehrssektor, ist entscheidend für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft.

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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.