24.05.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Freitag) EU-Vorschriften erlassen, um den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen. „Die EU verfügt damit über die weltweit fortschrittlichsten Vorschriften“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. „Diese werden den Weg für sichere und nachhaltige Drohnenflüge ebnen. Sie geben Unternehmern und Erfindern die dringend benötigte Klarheit in ganz Europa.“ Die Regeln gelten für alle Betreiber von Drohnen – sowohl für Fachleute als auch für diejenigen, die Flugdrohnen in ihrer Freizeit betreiben.

Ab 2020 müssen Drohnenbetreiber bei den nationalen Behörden registriert sein. Die Mitgliedstaaten können so genannte „Flugverbotszonen“ definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen. „Flugverbotszonen“ können Flughäfen und Flugplätze oder Stadtzentren umfassen. Diese Vorschriften, die die bestehenden nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ersetzen, betreffen nicht nur die Sicherheit, sondern enthalten auch wichtige Bausteine, um Sicherheitsrisiken durch Drohneneinsätze zu minimieren.

Diese Vorschriften sind ein weiterer wichtiger Beitrag im Rahmen der Luftfahrtsstrategie der EU-Kommission für Europa, deren Hauptziele darin bestehen, das höchste Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtindustrie der EU zu fördern.

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Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.