Heute: 09. Februar 2012 Donnerstag
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Ein neuer Vertrag für die Europäische Union

Von der "Verfassung" zum "Vertrag von Lissabon"
 

Um die Europäische Union (EU) auf eine neue organisatorische Grundlage zu stellen, hatten die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten im Dezember 2001 im belgischen Laeken beschlossen, einen "Europäischen Konvent" einzuberufen, der Vorschläge zur Zukunft der EU ausarbeiten sollte.
 

Erklärung von Laeken
Text der Erklärung des Europäischen Rates vom Dezember 2001 zur Zukunft der EU.
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- Europäischer Konvent
 
Der Europäische Konvent tagte vom Februar 2002 bis zum Juli 2003 in insgesamt 26 Plenartagungen. In seiner letzen Plenartagung am 9./10. Juli 2003 verabschiedete der Konvent formell seinen Vorschlag für eine "Verfassung für Europa".
 

Verfassung für Europa
Vorschlag des Europäischen Konvents für den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa.
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- Regierungskonferenz 2003/2004
 
Bei der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2003 im griechischen Thessaloniki legte der Konvent den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten seinen Vorschlag für eine EU-Verfassung vor. Der Europäische Rat von Thessaloniki beschloss daraufhin, dass eine Regierungskonferenz aller EU-Staaten einberufen wird, um von dieser den endgültigen Entwurf einer EU-Verfassung verabschieden zu lassen.
 

Beschluss von Thessaloniki
Text des Beschlusses der Europäischen Rates vom Juni 2003 zum Verfassungsentwurf des Europäischen Konvents.
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Die von der seinerzeit amtierenden italienischen EU-Ratspräsidentschaft einberufene "Regierungskonferenz" (Intergovernmental Conference - IGC) aller Mitgliedstaaten der EU, an der auch die Länder der EU-Beitrittskandidaten sowie das Europäische Parlament und die Europäische Kommission teilnahmen, hat vom Oktober 2003 bis Juni 2004 über den endgültigen Entwurf für einen Verfassungsvertrag beraten.
 

Regierungskonferenz
Dokumente der Regierungskonferenz zu einer Verfassung für die EU.
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Im Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer auf einer Tagung des Europäischen Rates in Brüssel auf den endgültigen Text des Verfassungsentwurfs.
 

Beschluss von Brüssel
Text der Schlussfolgerungen des Vorsitzes mit dem Beschluss zum Ergebnis der Regierungskonferenz.
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- Unterzeichnung des Verfassungsvertrages
 
Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Mitgliedsländer und Vertreter der vier Länder, die der EU in den nächsten Jahren beitreten sollen in Rom den "Vertrag über eine Verfassung für Europa" feierlich unterzeichnet.
 

Vertrag über eine Verfassung für Europa
Bekanntmachung des in Rom unterzeichneten Vertrages im Amtsblatt der EU Nr. C 310 vom 16. Dezember 2004.
Extern: EU-Amtsblatt...
 
 
- Ratifizierung in den EU-Mitgliedsländern
 
Um den in Rom unterzeichneten Verfassungsvertrag tatsächlich in Kraft treten zu lassen, sollten alle EU-Mitgliedsländer dem Vertrag noch in einem förmlichen Verfahren (= Ratifizierung; durch Volksabstimmung oder durch Beschluss des nationalen Parlaments) zustimmen. Dieses Verfahren sollte bis zum Oktober 2006 abgeschlossen sein, damit die Verfassung zum 1. November 2006 in Kraft treten kann.
 
Der Verfassungsvertrag wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich (am 29. Mai 2005) und in den Niederlanden (am 1. Juni 2005) abgelehnt.
 
Bis zum Dezember 2006 hatten insgesamt 18 EU-Mitgliedsländer den Verfassungsvertrag ratifiziert und damit der EU-Verfassung zugestimmt.
 
In Deutschland hatten der Bundestag am 12. Mai 2005 und der Bundesrat am 27. Mai 2005 dem Verfassungsvertrag zugestimmt. Die Ratifizierung Deutschlands wird jedoch erst mit der Unterzeichnung des deutschen Ratifizierungsgesetzes durch den Bundespräsidenten wirksam. Auf Grund der Klage des Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der eine Volksabstimmung fordert, hat der Bundespräsident das Gesetz bislang nicht unterzeichnet. Ende Oktober 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Behandlung der Klage auszusetzen bis zur Klärung des weiteren EU-Verfassungsprozesses. Damit bleibt die endgültige deutsche Ratifizierung durch den Bundespräsidenten weiter blockiert.
 
 
- Die "Denkpause" in der EU
 
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten eingten sich im Juni 2005 wegen der negativen Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden darauf, eine "Denkpause" einzulegen und erst bei einem EU-Gipfel im Juni 2006 zu klären, wie es mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrages weiter gehen soll.
 

Erklärung von Brüssel
Text der Erklärung des Europäischen Rates vom Juni 2005 zum Ratifizierungsverfahren der EU-Verfassung.
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Während dieser "Denkpause" wurde der Verfassungsvertrag innerhalb der Europäischen Union mit den Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert.
 
 
- Die Reform fortsetzen
 
Auf seiner Tagung im Juni 2006 befasste sich der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten erneut mit dem Verfassungsvertrag und bewertete die während der "Denkpause" erfolgte Diskussion in den EU-Mitgliedsländern.
 
Der Europäische Rat rief dazu auf, dass die politischen Führer der EU am 25. März 2007 in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge eine politische Erklärung annehmen, in der die europäischen Werte und Bestrebungen dargelegt werden und in der bestätigt wird, dass sie sich gemeinsam verpflichten, die diesbezüglichen Erwartungen zu erfüllen.
 

Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Ergebnisse und Beschlüsse der Tagung (EU-Gipfel) des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten am 15./16. Juni 2006 in Brüssel.
Extern: PDF-Dokument...
 


DIE "BERLINER ERKLÄRUNG"


Der informelle Gipfel der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten am 24./25. März 2007 in Berlin hat anlässlich der Feiern zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge eine neue vertragliche Grundlage für die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2009 gefordert. Das geht aus der "Berliner Erklärung" hervor, die am 25. März in Berlin feierlich unterzeichnet wurde.
 


Berliner Erklärung
Text der in Berlin am 25. März 2007 feierlich unterzeichneten Erklärung.
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EIN NEUER VERTRAG FÜR DIE EU - DER REFORMVERTRAG


Auf seiner Tagung am 21./22. Juni 2007 in Brüssel hat sich der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft darauf verständigt, noch im Jahr 2007 eine (neue) Regierungskonferenz (RK) einzuberufen. Diese Regierungskonferenz aller EU-Staaten soll - auf der Grundlage des am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Verfassungsvertrages - einen neuen Vertrag für die Europäische Union ausarbeiten.
 

Prozess der Vertragsreform
Auszug aus dem Beschluss des Europäischen Rates vom 21./22. Juni 2007 zur Einberufung einer neuen Regierungskonferenz und zum Mandat dieser Konferenz.
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Entwurf des Reformvertrags
Die Regierungskonferenz 2007 (RK 2007 / Intergovernmental Conference 2007 - IGC 2007) hat den Entwurf für einen neuen Vertrag für die Europäische Union erarbeitet. Sie können den Entwurf über die Website der RK 2007 herunterladen.
Extern: Entwurf des Reformvertrags...
 

EU-Gipfel 18./19. Oktober 2007 in Lissabon
Unter der EU-Ratspräsidentschaft Portugals treffen sich am 18./19. Oktober 2007 in Lissabon die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten zu einem informellen EU-Gipfel sowie die Regierungskonferenz 2007 (RK 2007), um über den Entwurf des Reformvertrags zu beraten.
Extern: Informationen (en)...
 
Durchbruch beim EU-Reformvertrag
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten haben sich am 19. Oktober 2007 bei ihrem informellen Gipfel in Lissabon auf einen Grundlagenvertrag für die EU verständigt. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte Ende Juni 2007 die Vertragsreform nach schwierigen Verhandlungen auf den Weg gebracht. Anschließend "übersetzten" Rechtsfachleute aus allen 27 Mitgliedsstaaten die Einigung von Brüssel in einen konkreten Vertragstext. Der Reformvertrag hält die immer größer werdende Europäische Union handlungsfähig:
  • Ein Ratspräsident übernimmt den Vorsitz im Rat der Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre. Der hauptamtliche Präsident stärkt die Kontinuität des Handelns auf europäischer Ebene.

  • Ein "Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik" wird bestellt. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für die Außenpolitik. Die Funktionen des EU-Außenkommissars und des EU-Außenbeauftragten sind also in diesem neuen Amt gebündelt.

  • Mehrheitsentscheidungen mit der "doppelten Mehrheit" werden ab 2014 eingeführt. Es gilt allerdings eine Übergangszeit. Bis zum 31. März 2017 können Mitgliedsstaaten bei Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit beantragen, dass eine Abstimmung nach dem derzeit geltenden Stimmsystem des Nizza-Vertrags durchgeführt wird.

  • Das Prinzip der doppelten Mehrheit berücksichtigt die Gleichheit der Mitgliedsstaaten und die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger. Beschlüsse erfordern demnach eine Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsländer. Insgesamt müssen 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen.

  • Die Zahl der Kommissare wird ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedsstaaten verringert.

  • Das Mitspracherecht der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren wird verbessert. Damit wird insbesondere das Subsidiaritätsprinzip gestärkt.

  • Im Gesetzgebungsverfahren wird das Mitentscheidungsverfahren zum Regelfall. Damit ist das Europäische Parlament als Vertreterin der Bürgerinnen und Bürger Europas gleichberechtigt gegenüber dem Ministerrat. Das Europaparlament entscheidet künftig auch gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt.

  • Die Grundrechte-Charta wird durch einen verweisenden Artikel in den Mitgliedsländern rechtsverbindlich. Ausnahmeregelungen gelten für Großbritannien und Polen.

  • Das Bürgerbegehren wird eingeführt.


Weitere Informationen zum Inhalt des Reformvertrags
Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird der Reformvertrag - in zwei Artikeln - die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen. Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. Gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsvertrag enthält der Reformvertrag eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die im Einzelnen im Mandat für die Regierungskonferenz festgelegt wurden. Informationen des Auswärtigen Amts (AA) in Berlin zu den Inhalten des Reformvertrags.
Extern: Informationen...



Factsheet: Der neue EU-Vertrag
Ein großer Fortschritt zu einer handlungsfähigeren und demokratischeren Europäischen Union
 
Das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich und die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich haben ein vierseitiges Papier mit den wichtigsten neuen Regelungen des EU-Reformvertrages von Lissabon zusamengestellt (Factsheet). Sie können dieses Papier hier als PDF-Dokument herunter laden.
 
Download: Factsheet...



"Entscheidungsrechner" zum neuen Lissabon-Vertrag der EU
Im neuen EU-Vertrag von Lissabon wurden nach langen Verhandlungen komplizierte Regeln für den künftigen EU-Entscheidungsprozess festgeschrieben. Das Internetportal "EU-Info.de" hat einen Online-Rechner entwickelt, mit dem man per Mausklick erkennen kann, wie Entscheidungen im EU-Ministerrat zustande kommen. Nutzer können mit dem "Entscheidungsrechner" Länderkoalitionen testen und jedes Mal direkt ausrechnen, ob im EU-Ministerrat die für eine Entscheidung erforderliche Stimmenzahl tatsächlich erreicht ist.
Extern: Entscheidungsrechner...


DER "VERTRAG VON LISSABON" - DIE NÄCHSTEN ETAPPEN


So geht es weiter mit dem neuen EU-Vertrag:
 
Am 13. Dezember 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer den 256 Seiten umfassenden Vertrag feierlich in Lissabon unterzeichnet.
 
Jetzt muss der - künftig auch als "Vertrag von Lissabon" bzw. "Lissabon-Vertrag" bezeichnete - Reformvertrag in allen 27 Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden. Nach den negativen Erfahrungen bei den Referenden zur EU-Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden (siehe oben) sehen die meisten Staaten von einer Volksbefragung ab - sie wollen den Vertrag durch die nationalen Parlamente ratifizieren lassen.
 
Der Ratifizierungsprozess soll bis zum Jahr 2009 abgeschlossen sein, damit der Reformvertrag noch vor den Europawahlen Mitte 2009 in Kraft treten kann.
 

Vertrag von Lissabon - Europa auf dem Weg ins 21. Jahrhundert
Auf dem Europa-Server der Europäischen Union (EU) finden Sie nähere Informationen zm EU-Reformvertrag, der am 13. Dezember 2007 in Lissabon feierlich unterzeichnet worden ist sowie den Text des Vertrages im Wortlaut.
Extern: Informationen...


DEBATTE über die Zukunft Europas


DEMOKRATIE - DIALOG - DEBATTE

Bestimmen Sie die Richtung der künftigen Entwicklung Europas mit! Beteiligen Sie sich an den Debatten, die Sie interessieren, und äußern Sie Ihre Meinung über die Herausforderungen, vor denen Europa heute steht. Halten Sie die eingeschlagene Richtung für richtig? Bringt die Tätigkeit der Institutionen einen Zugewinn genau dort, wo es tatsächlich sinnvoll ist? Kümmern sie sich zu sehr um unwesentliche Dinge, dafür aber nicht genug um Bereiche wie beispielsweise die Sicherung von Arbeitsplätzen, den Verbraucherschutz oder den Klimawandel?
Extern: Internet-Forum...


MITREDEN ÜBER EUROPA - Bürgerforen

Den Bürgerforen "Mitreden über Europa" des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission in Deutschland kommt eine besondere Bedeutung zu: Die Ergebnisse der Diskussionen fließen in die Auswertung der europäischen Zukunftsdebatte ein. Auf der Website dieser Initiative können Sie sich über die einzelnen Veranstaltungen informieren.
Extern: Mitreden über Europa...


LINKS zum Thema


Der Kompromiss: Die Grundzüge des neuen EU-Vertrags
Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 24. Juni 2007 zu den Ergebnissen des EU-Gipfels am 21./22. Juni 2007 in Brüssel.
Extern: FAZ-Bericht...
 
Kleine Fortschritte beim EU-Gipfel
Nach mühsamen Verhandlungen in Brüssel haben die Staats- und Regierungschefs am 21./22. Juni 2007 Grundzüge der neuen EU-Grundlagenverträge ausgearbeitet. Wichtige Inhalte der 2004 gescheiterten Verfassung bleiben erhalten, konnten jedoch nur mit Zugeständnissen an Polen und Großbritannien erreicht werden, berichtet die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit weiterführenden Links zum Thema.
Extern: bpb-Bericht...
 
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Text der im Jahr 2000 vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten in Nizza proklamierten Charta im Info-Heft vom Dezember 2000 aus der Reihe "Europa-Fokus Niedersachsen".
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Humboldt-Reden zu Europa
Die Deutsche Nationalstiftung und die Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Walter Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht haben die Reihe "Humboldt-Reden zu Europa" ins Leben gerufen, die abseits der Tagespolitik zum öffentlichen Diskurs um die Europäische Integration beitragen soll. In unregelmäßigen Abständen sprechen amtierende und ehemalige Staats- und Regierungschefs in dieser Reihe zu Themen der Zukunft Europas (u.a. zur EU-Verfassung). Die Reden können online im Internet nachgelesen werden.
Extern: Humboldt-Reden...
 
EU-Verfassung: Die EU, das unbekannte Wesen
Woran krankt der EU-Verfassungsprozess - und was ist überhaupt die EU? Die Politikwissenschaft beschreibt Europa als bürgerfern aber funktionierend - weshalb eine Vertiefung nicht nötig sei. Aber auch als politisches Gemeinwesen, das dringend mehr demokratische Legitimierung brauche. In der vom Institut für Europäische Politik (IEP) herausgegebenen Zeitschrift "integration" werden drei unterschiedlichen Lesarten der Verfassungskrise vorgestellt, berichtet am 1. Februar 2007 das Magazin "politikerscreen.de" (Polixea-Portal).
Extern: Magazin-Bericht... und Zeitschrift "integration" Ausgabe 4/06...
 
Link-Tipps: Neuer EU-Vertrag
Liste der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) mit Links und Hinweisen zum Thema.
Extern: bpb-Liste...
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Hier erfahren Sie, wer Sie in Niedersachsen über die EU informiert.
Website der EU-Ratspräsidentschaft Dänemarks im 1. Halbjahr 2012.
Niedersachsen wird sich am 14. Mai 2012 (Montag) am 6. bundesweiten EU-Projekttag an Schulen beteiligen. Hier finden Sie nähere Informationen zum EU-Projekttag 2012.
Informationen, Dokumente und Links zum EU-Reformvertrag und zum Prozess seiner Ratifizierung.
dabei sein in Europa: Unsere EU- und Europa-Informationen für Jugendliche.
EU- und Europa-Infos für Kinder mit dem niedersächsischen Europa-Pferd "Eurogaloppo".