Neues Förderprogramm für zentrale Orte in ländlichen Räumen aufgelegt © Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

PresseInformation des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung vom 21.08.2019.

HANNOVER. Kleine und mittlere Städte in Niedersachsen, die für ihre ländliche Umgebung Zentrumsfunktionen wahrnehmen, können sich ab sofort um Fördermittel aus dem neuen Programm „Zukunftsräume“ bewerben. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität der betroffenen Kommunen. Hierfür stellt das Land zunächst für das laufende und das kommende Jahr insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung.

„Gerade kleine und mittlere Städte sind im Flächenland Niedersachsen für ihr Umland sehr wichtig, etwa für die medizinische Versorgung, den Einzelhandel oder auch die Kultur“, sagte Regionalministerin Birgit Honé am Mittwoch in Hannover. Diese Funktion solle durch das Programm „Zukunftsräume“ gestärkt werden. „Hiermit schließt das Land eine Lücke im bisherigen Angebot an Fördermöglichkeiten. Das neue Programm richtet sich an Klein- und Mittelstädte sowie Samtgemeinden ab 10.000 Einwohnern“, erläuterte Ministerin Honé.

„Kleine Zentren haben zudem oft Probleme mit der Abwanderung junger Menschen, selbst bei gutem Angebot an Arbeitsplätzen. Hier will das Land helfen, durch geeignete Maßnahmen Lebensqualität zu erhöhen, Einwohner zu halten und Neubürger zu gewinnen“, so Honé. Interessierte Kommunen seien aufgefordert, geeignete Projekte selbst zu identifizieren, die diesem Ziel dienten. Honé: „Wir denken das Programm vom Ende her. Das heißt, im Fokus steht nicht ein Katalog an förderfähigen Maßnahmen, den wir vorgeben. Maßgeblich ist das Ziel, das eine Kommune mit einem selbst entwickelten Projekt erreichen möchte.“ Die Anträge werden nach einem Punktesystem bewertet. Wer am meisten Punkte erzielt, kommt als erster Antragsteller in den Genuss einer Förderung. Die Summen bewegen sich pro Projekt zwischen 75.000 und 300.000 Euro. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 60 Prozent.

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessensbekundung beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung abzugeben. Nach der Prüfung der formalen Kriterien und der Aufnahme in das Programm können Projektskizzen zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden. Bei Bedarf können die Kommunen hierfür auf einen Pool aus Expertinnen und Experten zurückgreifen.

Antragsstichtag für die ersten Projekte ist der 30. September 2019. Ein zweiter Aufruf wird im November 2019 mit einem Antragsstichtag im März 2020 erfolgen. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Nähere Informationen geben die Ämter für Regionale Landesentwicklung in Hildesheim, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg.

Mit den „Zukunftsräumen“ wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.