Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
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Entscheidung des EuGH zum VW-Gesetz
von Herbert Seifert, Niedersächsische Staatskanzlei
 
Mit Urteil vom 23.10.2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bestimmte Regelungen im VW-Gesetz betreffend Höchststimmrecht, Sperrminorität und Entsenderechte der öffentlichen Hand gegen den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt verstoßen. Diese Entscheidung liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu den "Goldene Aktien-Fällen".
 

Die angegriffenen - und jetzt anzupassenden - Regelungen im VW-Gesetz sind jedoch nicht mit den Fallkonstellationen der "Goldene Aktien-Fälle" vergleichbar, sondern wesentlich anders gelagert. Aus der Entstehungsgeschichte des VW-Gesetzes ergibt sich vielmehr, dass für die Zielsetzung und inhaltliche Ausgestaltung weder Fragen des Gesellschaftsrechts noch die Festschreibung von Rechten zum Zwecke einer Majorisierung des Unternehmens durch den Staat maßgebend waren. Vielmehr ging es allein um die Regelung der höchst umstrittenen Eigentumsverhältnisse an dem Unternehmen, die nach dem Übergang der früheren "Hermann-Göring-Werke" in die Verwaltung der britischen Besatzungsmacht notwendig wurde. Zur Befriedigung der berechtigten Interessen der Arbeitnehmer, der Gewerkschaften, der VW-Sparer sowie der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Niedersachsen sowie zur Verhinderung eines maßgeblichen Einflusses des Staates auf Volkswagen sollte mit den Regelungen des VW-Gesetzes ein Machtgleichgewicht hergestellt werden. Das Gesetz stellt einen sorgsam austarierten Interessenausgleich zur Regelung des Eigentums am Unternehmen VW dar. Dieser war die Basis dafür, dass das Unternehmen nach dem Zweiten Weltkrieg ohne nennenswerte Konflikte gewachsen ist von einem sich selbst überlassenen Betrieb, den keiner haben wollte, zu einem "Global Player", der in Deutschland, in Europa und weltweit Hunderttausende von Arbeitsplätzen geschaffen hat.
 
Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass alle verbleibenden Möglichkeiten, die das EuGH-Urteil bietet, auszuschöpfen sind, um die Regelungen des VW-Gesetzes - soweit sie be-stehen bleiben können - zu erhalten und - soweit sie vom Urteil des EuGH betroffen sind - anzupassen. Die Bundesregierung hat inzwischen die Anregungen der Niedersächsischen Landesregierung aufgegriffen und wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.


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Europäischer Gerichtshof kippt das VW-Gesetz
Das höchste EU-Gericht hat 2007 das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz gekippt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 23. Oktober 2007 in Luxemburg, das Gesetz zum Schutz des Wolfsburger Autobauers vor feindlichen Übernahmen verstoße gegen EU-Recht. Es beschränke den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union (EU).