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Entscheidung des EuGH zum VW-Gesetz
von Herbert Seifert, Niedersächsische Staatskanzlei
| Mit Urteil vom 23.10.2007 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bestimmte Regelungen im VW-Gesetz betreffend Höchststimmrecht, Sperrminorität und Entsenderechte der öffentlichen Hand gegen den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt verstoßen. Diese Entscheidung liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des EuGH zu den "Goldene Aktien-Fällen".
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Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass alle verbleibenden Möglichkeiten, die das EuGH-Urteil bietet, auszuschöpfen sind, um die Regelungen des VW-Gesetzes - soweit sie be-stehen bleiben können - zu erhalten und - soweit sie vom Urteil des EuGH betroffen sind - anzupassen. Die Bundesregierung hat inzwischen die Anregungen der Niedersächsischen Landesregierung aufgegriffen und wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
LINK zum Thema
Europäischer Gerichtshof kippt das VW-Gesetz
Das höchste EU-Gericht hat 2007 das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz gekippt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 23. Oktober 2007 in Luxemburg, das Gesetz zum Schutz des Wolfsburger Autobauers vor feindlichen Übernahmen verstoße gegen EU-Recht. Es beschränke den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union (EU).

