24.04.2019 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) eine Obergrenze für die Verwendung von industriell hergestellten Transfetten in Lebensmitteln beschlossen. Sie beträgt 2 Gramm Transfette pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und tritt am 2. April 2021 in Kraft. Die EU-Staaten hatten einen entsprechenden Vorschlag der Kommission zuvor unterstützt.

Eine Reihe von wissenschaftlichen Studien, unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, betont, dass die Aufnahme von Transfettsäuren so gering wie möglich sein sollte, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Der nun beschlossene Höchstwert beträgt 2 Gramm industriell hergestellter Transfette pro 100 Gramm Fett in solchen Lebensmitteln, die für Endverbraucher und Einzelhandel bestimmt sind. Unternehmen müssen künftig zudem Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von 2 Gramm überschritten wird.

Links zum Thema:

Food Safety: Commission adopts new Regulation to cut down presence of trans fatty acids
Nachricht der EU-Kommission vom 24.04.2019.

Website der Europäischen Kommission zum Thema

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.

Grafik: Gebäude Berlaymont – Architekten: Lucien De Vestel, Jean Gilson, A&J Polak; Renovierung: Berlaymont 2000