Heute: 22. Mai 2012 Dienstag
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Der Europäische Bürgerbeauftragte - Ihr Ombudsmann


P. Nikiforos Diamandouros ist der amtierende Bürger-beauftragte der EU.
Der vom Europäischen Parlament eingesetzte "Europäische Bürgerbeauftragte" untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union.
 
Als EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger oder wenn Sie in einem EU-Mitgliedstaat leben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen.
 
Unternehmen, Verbände oder sonstige Stellen mit satzungsmäßigem Sitz in der EU können ihn ebenfalls mit Beschwerden befassen.
 
Worüber können Sie sich beschweren?
 
Wenn eine EU-Institution nicht tätig wird, obwohl sie hätte handeln sollen, wenn sie den falschen Weg wählt oder wenn sie in einer Weise handelt, wie sie nicht hätte handeln sollen, kann dies Grund für eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten sein. Zu den am häufigsten von ihm behandelten Problemen gehören unnötige Verzögerungen, Verweigerung von Informationen, Diskriminierung und Machtmissbrauch.
 
Nähere Informationen über den Bürgerbeauftragten sowie Informationen über die Voraussetzungen für eine Beschwerde an ihn finden Sie auf seiner Website im Internet.
 
Adresse des Bürgerbeauftragten:

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1 Avenue du Président Robert Schuman
B.P. 403
F-67001 Strasbourg Cedex
Telefon:
0033 3 88 17 23 13
Telefax:
0033 3 88 17 90 62
E-mail:
euro-ombudsman@europarl.eu.int
Internet:
www.ombudsman.europa.eu
 
 
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