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  • Pläne zur Verknüpfung der EU-Finanzierung mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit sind begrüßenswert, doch müssen bessere Kriterien und mehr Schutzmaßnahmen vorgesehen werden

19.07.2018 Luxemburg – Die von der Europäischen Kommission geplante Kürzung von EU-Fördermitteln für Länder, in denen das Rechtstaatsprinzip nicht genügend geachtet wird, muss sich auf bessere Kriterien und eindeutigere Schutzmaßnahmen für die Begünstigten von EU-Programmen stützen, so der Tenor einer vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Stellungnahme.

Der Hof begrüßt die Initiative, den EU-Haushalt vor generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip mit möglichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und den wirksamen Einsatz der EU-Mittel zu schützen. Er kommt zu dem Schluss, dass der vorgeschlagene Mechanismus hinsichtlich seiner Zielsetzung, seines Anwendungsbereichs und der Maßnahmen spezifischer ist als das bestehende System und schneller umgesetzt werden kann. Der Hof empfiehlt der Kommission jedoch, dass sie die von ihr als Orientierungshilfe herangezogenen Quellen klar präzisiert. Außerdem sollten die Kriterien, das Verfahren und der Umfang der Maßnahmen genauer spezifiziert werden.

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten wurde auf Ersuchen des Europäischen Parlaments unterbreitet. Zu den generellen Mängeln gehören: die Gefährdung der Unabhängigkeit der Gerichte, das Versäumnis, willkürliche oder unrechtmäßige Entscheidungen von Behörden zu verhüten, zu korrigieren und zu ahnden, die Einschränkung der Zugänglichkeit und Wirksamkeit des Rechtswegs und die Einschränkung einer wirksamen Untersuchung, Verfolgung oder Ahndung von Rechtsverstößen.

„Als Prüfer der Union ist es unsere Aufgabe, das Geld der Steuerzahler zu schützen. Wir begrüßen die Zielsetzung des Vorschlags, denn wir benötigen einen Mechanismus, um den EU-Haushalt vor solchen Eventualitäten zu schützen“, so Annemie Turtelboom, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Es sind jedoch Verbesserungen erforderlich, da es unter diesen Umständen umso wichtiger ist, dass sich die Maßnahmen auf eindeutige und konkrete Kriterien stützen.“

Stellungnahme