19.11.2018 Brüssel – Die Mitgliedstaaten haben sich heute (Montag, 19.11) auf die von der Kommission vorgeschlagene Stärkung des Schengener Infor- mationssystem (SIS) geeinigt. Mit diesem Schritt stärkt die EU den Schutz ihrer Grenzen und unterstützt die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Terroristen und Kriminelle. Das Schengener Informationssystem ist das meistgenutzte Infor- mationsaustauschsystem Europas für Sicherheit und Grenzschutz. Die nationalen Behörden haben es 2017 mehr als fünf Milliarden Mal konsultiert.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos erklärte hierzu: „Das Schengener Informationssystem ist das Herzstück des Schengen-Raums. Es untermauert die Freizügigkeit der Menschen in diesem Gebiet und schützt unsere Bürgerinnen und Bürger vor jenen, die diese Freizügigkeit missbrauchen wollen. Das System ist rund um die Uhr in Betrieb, und wenn die Interoperabilität mit unseren anderen Migrations- und Sicherheitssystemen hergestellt ist, wird es Grenzschützer und die Polizei noch besser dabei unterstützen können, gefährliche Kriminelle und Terroristen zu identifizieren und zu verhindern, dass diese in den Schengen-Raum gelangen. Heute machen wir einen weiteren Schritt nach vorn, um das Grundrecht unserer Bürgerinnen und Bürger, sich dort, wo sie leben, wohnen und sich auf Reisen aufhalten, sicher zu fühlen und ein Europa zu schaffen, das schützt.“

EU-Kommissar Julian King fügte hinzu: „Für die Verhütung von Terroranschlägen bis hin zu vermissten Kindern gilt: Das SIS ist das Herzstück des Informationsaustauschs in Europa. Es hat bereits dazu beigetragen, dass über 200 000 Kriminelle aufgespürt und 50 000 Festnahmen vorgenommen werden konnten. Dies zeigt, wie wichtig das SIS für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist. Ich begrüße das heute angenommene verstärkte Mandat, das SIS noch effizienter zu gestalten. Dies ist umso wichtiger, als das SIS eine entscheidende Rolle bei unseren Anstrengungen spielen wird, die vollständige Interoperabilität unserer gesamten Informationssysteme herzustellen.”

Das verstärkte SIS ist eine der politischen Prioritäten für den Zeitraum 2018-2019 und eine zentrale Voraussetzung für die künftige Interoperabilität der Informationssysteme der EU. Das verstärkte SIS enthält unter anderem folgende Verbesserungen:

  • neue Ausschreibungen von Kriminellen und von Rückführungsentscheidungen: Dank der angenommenen Änderungen werden im SIS künftig Ausschreibungen von unbekannten Personen vorgenommen werden können, die in Verbindung mit einer Straftat gesucht werden. Außerdem wird eine neue Ausschreibungskategorie „Rückführungsentscheidungen“ eingeführt, um die Durchsetzung von gegen illegal aufhältige Drittstaatsangehörige ergangenen Rückführungsentscheidungen zu erleichtern;
  • erhöhte Wachsamkeit gegenüber terroristischen Straftaten: Die nationalen Behörden sind künftig verpflichtet, für Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Ausschreibung im SIS vorzunehmen und mithilfe einer „Ermittlungsanfrage“ wesentliche Informationen zusammenzutragen;
  • strengere Bestimmungen für die Ausschreibung von vermissten Kindern und Menschen in Not: Künftig wird es den nationalen Behörden möglich sein, zusätzlich zu den bestehenden Ausschreibungen von vermissten Personen präventive Ausschreibungen von schutzbedürftigen Personen vorzunehmen;
  • Durchsetzung von Einreiseverboten: Künftig müssen in das SIS sämtliche gegen Drittstaatsangehörige erlassene Einreiseverbote eingegeben werden, damit diese im gesamten Schengen-Raum durchgesetzt werden können;
  • strengere Datenschutzbestimmungen: Durch die angenommenen Änderungen werden die für das SIS geltenden Datenschutzbestimmungen an die der neuen Datenschutzgrundverordnung und der Polizei-Richtlinie über den Datenschutz für Strafverfolgungszwecke angepasst. Auf diese Weise werden personenbezogene Daten künftig besser geschützt;
  • bessere Interoperabilität: Im Rahmen des verbesserten SIS werden Fingerabdrücke, Handabdrücke und Gesichtsbilder künftig effizienter dazu genutzt werden können, Verdächtige zu identifizieren. Die vorgenommenen Verbesserungen sollen auch dazu beitragen, dass eine umfassende Interoperabilität des SIS mit anderen EU-Systemen für die Bereiche Migration, Grenzmanagement und Sicherheit gewährleistet ist;
  • verbesserter SIS-Zugang für EU-Agenturen: Künftig wird Europol auf sämtliche Ausschreibungskategorien im SIS zugreifen können, und Einsatzteams der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben in den Hotspots und an den Außengrenzen Zugang zum SIS erhalten.

    Nächste Schritte

    Nach der heute erfolgten Annahme der drei Verordnungen für eine bessere Nutzung des SIS für die polizeiliche Zusammenarbeit, für Grenzkontrollen und für Rückkehrzwecke durch den Rat steht als Nächstes die Mitunterzeichnung der Texte durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und durch den österreichischen Ratsvorsitz an.

    Anschließend werden die Texte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten 20 Tage danach in Kraft. Die neuen Funktionen des SIS werden schrittweise implementiert werden. Es ist vorgesehen, dass das System spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften (also im Jahr 2021) in den Mitgliedstaaten voll einsatzbereit sein muss. Für die technischen Verbesserungen am SIS wird die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu‑LISA) zuständig sein.

    Hintergrund

    In seiner Rede zur Lage der Union von 2016 unterstrich Kommissionspräsident Juncker, wie wichtig es ist, die derzeitigen Mängel bei der Datenverwaltung zu beseitigen und die Interoperabilität der bestehenden Informationssysteme zu verbessern. Im April 2016 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit als Diskussionsgrundlage darüber, wie die Informationssysteme in der Europäischen Union das Grenzmanagement und die innere Sicherheit noch weiter verbessern können.

    Ein verbessertes Schengener Informationssystem (SIS) ist einer der Stützpfeiler dieser Arbeiten. Bei der umfassenden Evaluierung des SIS im Jahr 2016 wurden verschiedene Bereiche ermittelt, in denen Raum für operative und technische Verbesserungen festgestellt wurde. Mit den von der Kommission unterbreiteten Legislativvorschlägen vom Dezember 2016 wurde den Empfehlungen des Evaluierungsberichts und der von Präsident Juncker in dessen Rede zur Lage der Union von 2016 gemachten Ankündigung nachgekommen.

    Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein großangelegtes zentrales Informationssystem, das die Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen unterstützt und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden in 30 Ländern in ganz Europa verbessert. Es enthält gegenwärtig über 80 Millionen Datensätze und wurde im Jahr 2017 insgesamt 5,2 Milliarden Mal abgefragt.

    Zwischen April 2013 (Inbetriebnahme des Systems) und Ende 2017 meldete das SIS insgesamt 800 000 „Treffer“ (also durchschnittlich über 450 pro Tag), d.h. gefundene Übereinstimmungen von Informationen bei von Grenzschützern oder der Polizei eingegebenen Suchabfragen nach Personen oder Sachen. Dies ermöglichte folgende Erfolge:

  • Über 200 000 Schwerverbrecher sowie andere reisende Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten, wurden aufgespürt;
  • fast 50 000 Personen, die wegen in einem anderen Mitgliedstaat begangenen Delikten gesucht wurden, wurden festgenommen;
  • bis Ende Oktober wurden im automatisierten Fingerabdruck-Identifizierungssystem AFIS über 165 000 Fingerabdruckdatensätze erfasst, und täglich erfolgten bis zu 1000 Suchabfragen im AFIS;
  • mehr als 180 000 Personen, die an einem gerichtlichen Strafverfahren teilnehmen sollten, wurden ausfindig gemacht.
  • fast 200 000 Straffälle, in denen es um gestohlene Kraftfahrzeuge, Identitätsmissbrauch, den Missbrauch von Reisedokumenten, gestohlene Feuerwaffen, gestohlene Nummernschilder oder anderes abhanden gekommenes oder gestohlenes Eigentum ging, wurden aufgeklärt;
  • über 28 000 vermisste Personen, die eine Grenze in einen anderen Mitgliedstaat überquert hatten, konnten ausfindig gemacht und sicher zurückgeführt werden;
  • fast 150 000 Personen wurde die Einreise in den Schengen-Raum oder der dortige Aufenthalt verweigert.

Weitere Informationen:

Erklärung zur Sicherheitsunion: Kommission begrüßt Einigung über verstärktes Schengener Informationssystem

Pressemitteilung zur Sicherheitsunion: Kommission schlägt Stärkung des Schengener Informationssystems zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität vor

Factsheet über das Schengener Informationssystem