Europäisches Informations-Zentrum Niedersachsen
Niedersächsische Staatskanzlei
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Referenden in der Geschichte der Europäischen Union
Referenden (= Volksabstimmungen) sind in zahlreichen Ländern Europas der verfassungsrechtlich vorgeschriebene und damit übliche Weg, um politisch bedeutsame Entscheidungen durchsetzen zu können. Dabei hat jeder Staat seine eigenen Rechtsvorschriften, in welchem Fall ein Referendum, also eine Volksabstimmung, erforderlich ist und wann nicht.
 
Das deutsche Grundgesetz (GG) nimmt den Volksentscheid als Instrument der Entscheidungsfindung in politisch bedeutsamen Angelegenheiten so gut wie nicht in Anspruch. Lediglich in einem einzigen Fall ist eine Volksabstimmung vorgesehen, und zwar gemäß Artikel 29 GG bei der Neugliederung des Bundesgebiets.
 
So sorgte z.B. das in Irland durchgeführte Referendum zum EU-Vertrag von Nizza in Europa für großes Aufsehen. Die Iren, die als einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Referendum zur Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza durchführten, lehnten in einem ersten Referendum im Jahr 2001 bei nur 32 Prozent Wahlbeteiligung mit 54 Prozent "Nein"-Stimmen ab. Erst in einem zweiten Referendum am 19. Oktober 2002 stimmten - bei jetzt 45 Prozent Wahlbeteiligung - fast 63 Prozent dem Nizza-Vertrag zu, so dass dieser Vertrag tatsächlich bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden konnte.
 


In Referenden können die Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden.
Mit dem am 7. Februar 1992 geschlossenen Vertrag von Maastricht wurde der Grundstein für die heutige Europäische Union gelegt. Der Ratifizierung des Vertrages in den einzelnen Mitgliedsstaaten gingen zahlreiche Referenden voraus, so z.B. in Dänemark, Frankreich und Irland. Es vergingen daher fast eineinhalb Jahre, bis der Vertrag im November 1993 in Kraft treten konnte.
 
Nachdem am 16. April 2003 in Athen die Beitrittsverträge der EU mit den zehn Staaten Mittel-, Ost- und Südeuropas, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, feierlich unterzeichnet worden waren, fanden bis Ende September 2003 Referenden über den EU-Beitritt in neun der zehn Beitrittsländer statt:
 
Ergebnisse der Referenden in den EU-Beitrittsländern
Land
Datum
Zustimmung zum EU-Beitritt
Wahlbeteiligung
Malta
08.03.2003
53,0 Prozent
91,0 Prozent
Slowenien
23.03.2003
89,6 Prozent
60,3 Prozent
Ungarn
12.04.2003
83,8 Prozent
45,6 Prozent
Litauen
11.05.2003
91,0 Prozent
63,3 Prozent
Slowakei
17.05.2003
92,5 Prozent
52,2 Prozent
Polen
08.06.2003
77,4 Prozent
58,8 Prozent
Tschechien
14.06.2003
77,3 Prozent
55,2 Prozent
Zypern
14.07.2003
kein Referendum, sondern Zustimmung im Parlament
Estland
14.09.2003
66,9 Prozent
64,0 Prozent
Lettland
20.09.2003
67,0 Prozent
72,5 Prozent
 
Auch über den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union wurden im Jahr 2005 in eingen der 25 EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen durchgeführt.


LINK zum Thema


Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon
Der im Dezember 2007 unterzeichnete EU-Vertrag von Lissabon kann erst dann in Kraft treten, wenn er von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist. Das soll bis Anfang 2009 der Fall sein, damit der Vertrag noch vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten kann. Informationen zum Stand der Ratifizierung.