Referenden in der Geschichte der Europäischen Union
| Referenden (= Volksabstimmungen) sind in zahlreichen Ländern Europas der verfassungsrechtlich vorgeschriebene und damit übliche Weg, um politisch bedeutsame Entscheidungen durchsetzen zu können. Dabei hat jeder Staat seine eigenen Rechtsvorschriften, in welchem Fall ein Referendum, also eine Volksabstimmung, erforderlich ist und wann nicht.
Das deutsche Grundgesetz (GG) nimmt den Volksentscheid als Instrument der Entscheidungsfindung in politisch bedeutsamen Angelegenheiten so gut wie nicht in Anspruch. Lediglich in einem einzigen Fall ist eine Volksabstimmung vorgesehen, und zwar gemäß Artikel 29 GG bei der Neugliederung des Bundesgebiets. So sorgte z.B. das in Irland durchgeführte Referendum zum EU-Vertrag von Nizza in Europa für großes Aufsehen. Die Iren, die als einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Referendum zur Ratifizierung des EU-Vertrages von Nizza durchführten, lehnten in einem ersten Referendum im Jahr 2001 bei nur 32 Prozent Wahlbeteiligung mit 54 Prozent "Nein"-Stimmen ab. Erst in einem zweiten Referendum am 19. Oktober 2002 stimmten - bei jetzt 45 Prozent Wahlbeteiligung - fast 63 Prozent dem Nizza-Vertrag zu, so dass dieser Vertrag tatsächlich bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden konnte. |
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Nachdem am 16. April 2003 in Athen die Beitrittsverträge der EU mit den zehn Staaten Mittel-, Ost- und Südeuropas, die der EU am 1. Mai 2004 beigetreten sind, feierlich unterzeichnet worden waren, fanden bis Ende September 2003 Referenden über den EU-Beitritt in neun der zehn Beitrittsländer statt:
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Auch über den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union wurden im Jahr 2005 in eingen der 25 EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen durchgeführt.
LINK zum Thema
Ratifizierung des EU-Vertrages von Lissabon
Der im Dezember 2007 unterzeichnete EU-Vertrag von Lissabon kann erst dann in Kraft treten, wenn er von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist. Das soll bis Anfang 2009 der Fall sein, damit der Vertrag noch vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten kann. Informationen zum Stand der Ratifizierung.






