18.12.2018 Straßburg/Hannover – Vom Ende von Geoblocking bis hin zur Finanzierung von kostenlosem WLAN in öffentlichen Räumen: Erfahren Sie hier, was das Europäische Parlament im Jahr 2018 getan hat, um Ihr Leben online zu verbessern.

Reisen, shoppen, Filme und Serien sehen und telefonieren in der gesamten EU – ohne Barrieren oder zusätzliche Kosten. Darum geht es im digitalen Binnenmarkt, für den sich das Parlament stark macht.

Keine automatischen Länderumleitungen beim Online-Einkauf mehr

Seit dem 3. Dezember 2018 müssen sich Verbraucher nicht mehr mit Geoblocking auseinandersetzen. Im Februar 2018 verabschiedeten die Abgeordneten eine Verordnung zur Beendigung des Geoblocking, mit der Einzelhändler dazu verpflichtet werden, den Menschen europaweit zu gleichen Bedingungen den Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu gewähren, egal von wo sie darauf zugreifen.

Online-Käufer müssen sich nicht länger Formen dieser Art von Diskriminierung stellen – Umleitungen auf die lokale Version von Websites sind verboten. Zu den Waren und Dienstleistungen, die unter die neuen Regeln fallen, gehören Haushaltsgeräte, Elektronik, Kleidung, Hotelbuchungen, Autovermietungen oder Eventtickets.

Bessere grenzüberschreitende Paketzustellung

Die Öffnung des EU-Online-Marktes macht es auch notwendig, die Lieferbedingungen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Die Abgeordneten haben im März 2018 neue Regeln für günstigere und effizientere Paketzustellungen in andere EU-Länder verabschiedet, um den grenzüberschreitenden Paketzustellmarkt transparenter und wettbewerbsfähiger zu gestalten und Barrieren für Verbraucher und Einzelhändler beim Online-Kauf von Produkten in der EU abzubauen. Die neue Verordnung trat im Mai 2018 in Kraft.

Zugang zu Ihren Online-Abonnements auch im EU-Ausland

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der EU-Bürger sieht mehr als einmal pro Woche Filme und Serien online. Seit April 2018 können sie dies auch von jedem anderen EU-Land aus tun. Die in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Portabilitätsverordnung ermöglicht es den Verbrauchern, auf ihre portablen Online-Inhaltedienste auf Reisen im EU-Ausland auf dieselbe Weise zuzugreifen, wie von zu Hause aus. Diese Regeln gelten für alle Anbieter von kostenpflichtigen Online-Inhaltediensten.

Mittel für kostenloses WLAN in öffentlichen Räumen

Um digitale Inhalte genießen zu können, benötigen Benutzer zuverlässige Hochgeschwindigkeitsverbindungen. WIFI4EU ist ein Finanzierungsprogramm zur Förderung kostenloser WLAN-Verbindungen in öffentlichen Räumen in der EU. Es wurde im Jahr 2018 für Bewerbungen geöffnet. Das Ziel der europäischen WIFI4EU-Initiative ist, mehr als 6.000 europäische Gemeinden bis 2020 mit einem freien und superschnellen Internetzugang auszustatten. Mehr als 21.700 Gemeinden haben sich bereits angemeldet. Die erfolgreichen Bewerber werden im Dezember bekannt gegeben. Die Installation des WLAN folgt 2019.

Neue Regeln für günstigere Auslandsgespräche und 5G

Im November hat das Europäische Parlament für das neue Telekom-Paket gestimmt. Es zielt darauf ab, Anrufe zwischen den einzelnen EU-Ländern ab dem 15. Mai 2019 auf 19 Cents pro Minute und Textnachrichten auf 6 Cents zu begrenzen. Außerdem geht es bei den neuen Regeln darum, Investitionen zu fördern, die erforderlich sind, um die 5G-Konnektivität in europäischen Städten bis 2020 verfügbar zu machen.

DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird seit 25. Mai 2018 europaweit angewendet. Die Regeln geben den Verbrauchern mehr Macht über ihre digitale Präsenz, einschließlich des Rechts auf Informationen darüber, wie ihre Daten verwendet werden, und des Rechts, Inhalte zu löschen, die online nicht mehr sichtbar sein sollen.