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Wachstums- und Stabilitätspakt der EU
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hat am 16./17. Juni 1997 auf seinem EU-Gipfel in Amsterdam den Wachstums- und Strabilitätspakt der EU beschlossen.
Text der Entschließung Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Amsterdam vom 16. Juni 1997, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. C 236 vom 02.08.1997 (Seiten 5-6).Extern: Text der Entschließung... |
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- verpflichten sich, das mittelfristige Haushaltsziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts einzuhalten;
- werden ersucht, die an sie gerichteten Empfehlungen des Rates von sich aus zu veröffentlichen;
- verpflichten sich, die zur Erreichung der Ziele ihrer Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme erforderlichen haushaltspolitischen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen;
- werden unverzüglich die von ihnen für erforderlich erachteten haushaltspolitischen Korrekturmaßnahmen ergreifen, sobald es Anzeichen für das Risiko eines übermäßigen Defizits gibt;
- werden übermäßige Defizite nach ihrem Auftreten so rasch wie möglich beseitigen;
- verpflichten sich, bei einem innerhalb eines Jahres eingetretenen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um weniger als 2 % ein Defizit nur dann als außergewöhnlich geltend zu machen, wenn sie sich in einer schweren Rezession befinden (Rückgang des realen BIP um mindestens 0,75 % auf Jahresbasis).
- wird ihr Initiativrecht nach dem Vertrag in einer Weise ausüben, die das strikte, zeitgerechte und wirksame Funktionieren des Stabilitäts- und Wachstumspaktes erleichtert;
- wird unverzüglich die erforderlichen Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen vorlegen, damit Beschlüsse des Rates rasch angenommen werden können;
- verpflichtet sich, einen Bericht auszuarbeiten, wenn das Risiko eines übermäßigen Defizits besteht oder das geplante oder tatsächliche öffentliche Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP übersteigt;
- verpflichtet sich, dem Rat ihren Standpunkt schriftlich zu begründen, wenn sie abweichend von der Auffassung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Ansicht ist, dass ein Defizit von mehr als 3 % des BIP nicht übermäßig ist;
- verpflichtet sich, in der Regel eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates der EU über die Frage abzugeben, ob ein übermäßiges Defizit besteht, wenn der Rat sie darum ersucht.
- ist einer strikten und rechtzeitigen Durchführung aller in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Bestandteile des Stabilitäts- und Wachstumspaktes verpflichtet;
- wird aufgefordert, die Fristen für die Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Höchstgrenzen zu betrachten;
- wird ersucht, immer Sanktionen zu verhängen, wenn ein teilnehmender Mitgliedstaat nicht die zur Behebung des übermäßigen Defizits erforderlichen Schritte unternimmt, und die gesamte Palette der vorgesehenen Sanktionen rigoros anzuwenden;
- wird ersucht, die Gründe dafür, dass er nicht tätig wird, immer schriftlich darzulegen.
Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt dient der Verankerung der Haushaltsdisziplin. Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates der EU vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ist Bestandteil des Pakts und soll das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit klären und beschleunigen, damit es eine wahrhaft abschreckende Wirkung ausübt.
Die Verordnung von 1997 ergänzt eine Verordnung aus dem Jahr 1993, mit der das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegt wurde. Nach Abschluss der Diskussionen über die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurde diese Verordnung im Juni 2005 geändert.
Texte der Verordnungen Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates der EU vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. L 209 vom 02.08.1997 (Seiten 6-11). Datum des Inkrafttretens: 01.01.1999.Extern: Text der Verordnung... Verordnung (EG) Nr. 1056/2005 des Rates der EU vom 27. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. L 174 vom 07.07.2005 (Seiten 5-9). Datum des Inkrafttretens: 27.07.2005. Extern: Text der Verordnung... |
Referenzwert: 3 % des Bruttoinlandsprodukts
Der Referenzwert für das öffentliche Defizit beträgt 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der Referenzwert gilt dann als ausnahmsweise überschritten,
- wenn dies auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle des betreffenden Mitgliedstaats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, zurückzuführen ist;
- wenn es auf einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung zurückzuführen ist (und sich die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP aus einer negativen jährlichen Wachstumsrate des BIP-Volumens oder einem Produktionsrückstand über einen längeren Zeitraum mit einem äußerst geringen jährlichen Wachstum ergibt).
AKTUELL zum Thema
Umfassende EU-Reform für Stabilität und Wachstum
Brüssel. Mit einer großen Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in Europa will die Europäische Kommission die Voraussetzungen für mehr Stabilität und Wachstum schaffen. Dafür brachte sie am 29. September 2010 in Brüssel die umfassendsten Vorschläge seit Beginn der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) auf den Weg. Damit soll auch der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union (EU) besser funktionieren.
Den aktuellen Vorschlägen gingen intensive Vorarbeiten und Beratungen mit vielen Seiten voraus, wie auch in der Arbeitsgruppe "Wirtschaftspolitische Steuerung" unter Vorsitz des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy. Die Vorschläge unterstreichen den festen Willen der EU-Kommission, die notwendigen Reformen entschieden voranzutreiben.
Angestrebt wird eine breitere und verbesserte Überwachung der Haushaltspolitik sowie der makroökonomischen Strategien und Strukturreformen. Damit reagiert die EU-Kommission auf die Schwächen der derzeitigen Vorschriften. Für EU-Mitgliedstaaten, die die Vorgaben nicht einhalten, sind neue Durchsetzungsmechanismen vorgesehen. Das unlängst vereinbarte "Europäische Semester" für die Haushaltsplanung wird alle geänderten und neuen Überwachungsverfahren in einem umfassenden und wirksamen wirtschaftspolitischen Rahmen bündeln.
Das Legislativpaket besteht aus sechs Rechtsakten: Vier der Vorschläge betreffen die Haushaltspolitik einschließlich einer weitreichenden Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Zwei neue Verordnungen sollen zudem dafür sorgen, dass aufkommende makroökonomische Ungleichgewichte in der EU und im Euroraum erkannt und wirksam in Angriff genommen werden.
Links zum Thema:
Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU: Kommission legt umfassendes Legislativpaket vor
PresseInformation der EU-Kommission vom 29. September 2010.
Economic governance package (1): Strengthening the Stability and Growth Pact
Memorandum der EU-Kommission vom 29. September 2010 mit näheren Informationen zu den Vorschlägen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU.
Economic governance package (2): Preventing and correcting macroeconomic imbalances
Memorandum der EU-Kommission vom 29. September 2010 mit näheren Informationen zu den Vorschlägen zur Vorbeugung und zur Korrektur bei makroökonomischen Ungleichgewichten in der EU.
Economic governance package (3): Chronology and overview of the new framework of surveillance and enforcement
Memorandum der EU-Kommission vom 29. September 2010 mit Informationen zum Thema.
A new EU economic governance - a comprehensive Commission package of proposals
Über diese Seite der EU-Kommission können die einzelnen Mitteilungen der EU-Kommission im Rahmen ihrer Vorschläge abgerufen werden.
LINK zum Thema
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) ist ein regelbasierter Rahmen für die Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Der Pakt wurde gebildet, um solide öffentliche Finanzen - eine wichtige Voraussetzung für das korrekte Funktionieren der WWU - zu garantieren. Der Pakt besteht aus einer präventiven und einer korrektiven Komponente. Informationen und Dokumente der EU-Kommission zum Thema.
