28.03.2018 Brüssel. Lieblingsserien auch im Urlaub schauen: ab 1. April können Verbraucher Online-Inhalte, die sie zu Hause abonniert haben, überall in der Europäischen Union (EU) nutzen. Europäische Kommission, Europäisches Parlament und die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft haben diese Neuerung am Dienstag (27. März) in einer gemeinsamen Erklärung begrüßt: „Bei all unseren digitalen Initiativen stehen die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Ab dem 1. April müssen sie auf Reisen in der EU nicht mehr auf ihre Lieblingsfilme, Fernsehserien, Sportsendungen, Spiele oder E-Books verzichten, die sie zu Hause digital abonniert haben. Die neuen Bestimmungen gelten für kostenpflichtige Dienste, aber auch Anbieter von kostenlosen Inhalten können sich beteiligen.“

In der gemeinsamen Erklärung von Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, EU-Kommissarin Mariya Gabriel, dem bulgarischen Minister für Verkehr, IT und Kommunikation, Ivaylo Moskovski, sowie Pavel Svoboda und Jean-Marie Cavada, Mitglieder des Europäischen Parlaments, heißt es weiter: „Von den Regelungen können auch Anbieter von Online-Inhalten profitieren. Sie müssen keine Lizenzen mehr für andere Hoheitsgebiete erwerben, in die ihre Abonnenten reisen.

Die Beseitigung der Beschränkungen, die die Europäerinnen und Europäer daran gehindert haben, ihre Abonnements für digitale Medien und Inhalte auch auf Reisen zu nutzen, ist nach Abschaffung der Roaminggebühren, von der Verbraucher in ganz Europa seit Juni 2017 profitieren, ein weiterer Erfolg des digitalen Binnenmarkts für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Unsere neuen Bestimmungen tragen neuen Verhaltensweisen und Gewohnheiten der europäischen Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung neuer Technologien unmittelbar Rechnung. So sind beispielsweise die Ausgaben der Verbraucher für Video-Abonnementdienste zwischen 2010 und 2014 um 113 % pro Jahr und die Zahl der Nutzer zwischen 2014 und 2015 um 56 % gestiegen. Außerdem könnten schätzungsweise mindestens 29 Millionen Menschen, d.h. 5,7 % der Verbraucher in der EU, die grenzüberschreitende Portabilität in Anspruch nehmen, und ihre Zahl wird weiter wachsen – auf bis zu 72 Millionen Menschen im Jahr 2020.

Rund 60 % der jungen Europäer erklären zudem, dass die Möglichkeit, auch auf Reisen über ihre Abonnements verfügen zu können, ein wichtiger Faktor bei der Auswahl eines Online-Abonnements ist. Die Verwirklichung der Portabilität wird diesem Anliegen gerecht, wodurch es wiederum den Anbietern erleichtert wird, die Zahl ihrer Abonnenten zu erhöhen.

Die Einigung über die grenzüberschreitende Portabilität ist ein großartiges Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den europäischen Unternehmen und Interessenträgern. Wir sind fest davon überzeugt, dass Sender und Plattformen dies als Chance sehen werden, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Heute haben wir einen weiteren konkreten Schritt zur Schaffung eines echten digitalen Binnenmarkts und einer gemeinsamen europäischen digitalen Gesellschaft unternommen, die für alle Bürger zugänglich und für unsere Unternehmen rentabel ist.“

Links zum Thema:

Digital Single Market – Portability of online content services
Memorandum der EU-Kommission vom 27. März 2018 mit Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema.

Digital Single Market – TRAVEL WITH YOUR ONLINE CONTENT ACROSS THE EU
Infoblatt der EU-Kommission zum Thema als PDF-Dokument.