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Themenheft der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom November 2007
- Die EU und die Grundrechte
Die Würde des Menschen
Download: PDF-Dokument... | Nr. 21 - Teil 1 - Einwanderung, Integration, Migration
Die EU und ihre Grenzen
Download: PDF-Dokument... | Nr. 21 - Teil 2
Wenn am 13. Dezember 2007 alle 27 Staats- und Regierungschefs dem Vertrag von Lissabon ihre Zustimmung geben, wird dies nicht nur ein guter Tag für die europäische Integration. Die Unterschriften sind auch ein Bekenntnis der Mitgliedstaaten, die Achtung und Würdigung der Menschenrechte zu einem gemeinsamen Anliegen zu machen. Die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte jetzt mit der größten Reform der Gemeinschaft in das EU-Recht zu integrieren, ist ein bedeutendes Signal, das weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus zu hören ist und auch gehört werden wird. Der neue Vertrag hat der EU zudem den Weg geebnet, der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats beizutreten.
Die Europäische Union hat damit international an Glaubwürdigkeit gewonnen. Wollen Drittstaaten mit der Gemeinschaft kooperieren, so wissen sie nun, dass die EU nicht allein auf ökonomische Kriterien achtet, sondern gleichfalls auf die Situation der Menschenrechte in ihrem Land. Das gilt für Staaten, die mit der Union Handel treiben wollen ebenso wie für Empfänger europäischer Hilfsmittel.
Die Flüchtlings- und Einwanderungspolitik ist jetzt ebenfalls auf eine solide Vertragsgrundlage gestellt. Hier müssen die Mitgliedstaaten aber noch zu einer größeren Einheit finden und zu einer stärkeren Solidarität beispielsweise mit solchen EU-Ländern, die die größte Zahl von Immigranten aufnehmen. Die Unterschrift der Regierungen unter das Reformvertragswerk bringt jedoch nicht automatisch die Mitgliedstaaten dazu, gemeinsam an einem Strang zu ziehen.
Schlepperbanden das Handwerk zu legen, legale Zuwanderer zu integrieren, werden die größten Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Bereits heute leben fast 20 Millionen Nicht-EU-Bürger in den 27 Mitgliedstaaten - das sind rund vier Prozent der Gesamtbevölkerung. Europa braucht Zuwanderer, allein um schrumpfende Geburtenzahlen auszugleichen. Aber die Neubürger müssen fair behandelt und dürfen gegenüber EU-Bürgern nicht benachteiligt werden. Das neue Menschenrechtskapitel im EU-Vertrag darf nicht dazu führen, Menschenrechtsverletzungen in Drittstaaten anzuprangern, über eigene Verstöße aber großzügig hinwegzusehen. Dass der Akt von Lissabon nicht nur ein Lippenbekenntnis war und auch nicht sein konnte, wird sich in Zukunft zeigen.
Dieses Themenheft dokumentiert den langen Weg der Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Politik in diesen Bereichen, die bei der Gründung der Gemeinschaft noch gar keine Rolle spielten. Das Heft schlägt die Brücke vom theoretischen Anspruch zum praktischen Alltag und soll die Leserinnen und Leser für dieses komplexe Thema sensibilisieren.
Zwei Hinweise zum Schluss seien noch erlaubt:
Die Themen "Migration" und "Menschenrechte" sind so aktuell, dass beinahe täglich etwas Neues hinzu kommt. Bitte beachten Sie, dass für dieses Heft der Stand vom Redaktionsschluss 1. November 2007 gilt und: Dieses Heft ist wegen der engen Themenverwandschaft ein Doppelheft. Wenn sie es herumdrehen, finden Sie den Teil zum Thema Einwanderung.
Dr. Gerhard Sabathil
Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
LINKS zum Thema
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