24.09.2018 Brüssel – Die Europäische Kommission geht auf Initiative von Haushaltskommissar Günther Oettinger weiter gegen das Vereinigte Königreich vor, weil britische Importeure von Schuhen und Kleidung aus China EU-Zölle in Höhe von 2,7 Mrd. Euro umgangen haben.

Heute (Montag, 24.09.2018) beschloss die Kommission, eine begründete Stellungnahme an das Vereinigte Königreich zu richten, da es dem EU-Haushalt Zölle nicht bereitgestellt hat, obwohl dies nach dem EU-Recht vorgeschrieben ist. Dies ist der zweite Schritt, den die Kommission im förmlichen Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache unternimmt, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen.

Im März 2018 hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Auslöser war ein Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) von 2017, aus dem hervorging, dass Importeure im Vereinigten Königreich einen großen Betrag an Zöllen umgangen hatten, indem sie bei der Einfuhr fiktive und gefälschte Rechnungen sowie falsche Zollwertanmeldungen verwendeten. Weitere Kommissionskontrollen bestätigten die erheblichen Ausmaße derartiger betrügerischer Unterbewertungen, die zwischen 2011 und 2017 über britische Häfen vorgenommen wurden.

Obwohl das Vereinigte Königreich über die Betrugsrisiken im Zusammenhang mit der Einfuhr von Bekleidung und Schuhen aus der Volksrepublik China seit dem Jahr 2007 informiert und aufgefordert worden war, angemessene Risikokontrollmaßnahmen zu treffen, hat das Land keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um den Betrug zu verhindern.

Nach Berechnungen der Kommission führte der Verstoß des Vereinigten Königreichs gegen das EU-Recht zu Verlusten für den EU-Haushalt in Höhe von 2,7 Mrd. EUR (zuzüglich Zinsen und abzüglich der Erhebungskosten) im Zeitraum von November 2011 bis Oktober 2017. Zudem verstieß das Vereinigte Königreich gegen die EU-Mehrwertsteuervorschriften, was zusätzliche Verluste für den EU-Haushalt verursachen kann.

Alle Mitgliedstaaten haften für die finanziellen Auswirkungen ihrer Verstöße gegen Unionsrecht.

Das Vereinigte Königreich muss nun binnen zwei Monaten reagieren. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.

Weitere Informationen:

Zu Vertragsverletzungsverfahren im März 2018 siehe MEMO/18/1444

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12