14.12.2018 Brüssel – Vorweihnachtsfreude für Weinliebhaber: Die Europäischen Kommission hat der Eintragung von vier Weinen aus Rheinland-Pfalz als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) zugestimmt. Geschützt sind damit der Monzinger Niederberg aus dem gleichnamigen Anbaugebiet rund um die Stadt Monzingen, der Uhlen Blaufüsser Lay, der Uhlen Laubach und der Uhlen Roth Lay aus dem Anbaugebiet der Winninger Uhlen bei Koblenz. Weine, die den Namen der Region tragen, stammen nicht nur zu 100 Prozent aus der Region, sondern müssen auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.

Dazu gehört u.a., dass jeder dieser Weine eine Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestehen muss, was in einer Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche dokumentiert wird. Zudem muss die Qualitätsstufe auf dem Etikett mit angegeben sein.

Der Monzinger Niederberg verdankt seinen guten Ruf dem Riesling, der dieses außergewöhnliche Terroir bestmöglich im Wein zum Ausdruck bringt. Nur die Rebsorte Weißer Riesling ist für diese g.U. zugelassen. Im Uhlen Blaufüsser Lay, im Uhlen Laubach und im Uhlen Roth Lay reifen ebenso Weißweine der Rebsorte Riesling. Es gibt drei Arten von Weinbauerzeugnissen, die sich in ihren Eigenschaften etwas voneinander unterscheiden: Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.a.

Diese vier neuen Ursprungsbezeichnungen kommen nun zu den bereits über 1300 g.U. geschützten Weinen hinzu.

Weitere Informationen:

Genauere Informationen zu den einzelnen Weinen im Amtsblatt der Europäischen Union: Monzinger Niederberg , Uhlen Blaufüßer Lay , Uhlen Laubach , Uhlen Roth Lay