Von der Leyen: „Wir wollen, dass die Lieferzusagen erfüllt werden“ – EU-Vertrag mit AstraZeneca jetzt veröffentlicht © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verlangt vom Pharmaunternehmen AstraZeneca Planungssicherheit über die vertraglich vereinbarten Impfstoff-Lieferungen – auch aus den Werken in Großbritannien. „Unser Gegner ist das Virus und die Pharmaunternehmen sind Teil der Lösung“, sagte von der Leyen am Freitagmorgen im Deutschlandfunk. „Da möchten wir Transparenz, wir möchten Planungssicherheit. Die Landräte, die Gesundheitsämter, alle brauchen ihre Planung für ihre Impfstrategien und das muss das Unternehmen jetzt leisten.“ AstraZeneca hat sich heute bereit erklärt, den am 27. August 2020 mit der EU-Kommission unterzeichneten Vertrag über die Produktion, den Kauf und die Lieferung des Covid-19-Impfstoffs in teilweise geschwärzter Form zu veröffentlichen. Die EU-Kommission hatte das Unternehmen dazu aufgefordert.
EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides: AstraZeneca muss Lösung für Impfstofflieferungen finden – Kommission will Vertrag veröffentlichen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Dati Bendo

Die Europäische Kommission erwartet vom Unternehmen AstraZeneca schnellstmögliche Lösungen mit Blick auf dessen Lieferprobleme von COVID-19-Impfstoffen in die EU. „Ich rufe AstraZeneca auf, zu kooperieren, Vertrauen wiederherzustellen und seine vertraglichen, gesellschaftlichen und moralischen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen“, sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides Mittwoch (27. Januar) in Brüssel. „Die Sichtweise, dass das Unternehmen nicht zur Lieferung verpflichtet sei, ist weder zutreffend noch akzeptabel.“ Heute Abend gegen 18.30 Uhr trifft der Lenkungsausschuss von Kommission und EU-Staaten erneut mit dem Unternehmen zusammen, um über Lösungen zu sprechen. Die Europäische Kommission will zudem den Vertrag mit AstraZeneca publik machen und hat dies dem Unternehmen mitgeteilt.
Von der Leyen zu COVID-19-Impfstoffen: Unternehmen müssen liefern © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Etienne Ansotte

Die Europäische Kommission drängt auf die schnellstmögliche Lieferung bestellter und vorfinanzierter Impfdosen gegen COVID-19. „Die EU und andere haben den Aufbau von Forschungskapazitäten und Produktionsanlagen früh finanziell unterstützt. Europa hat Milliarden investiert, um die weltweit ersten COVID-19-Impfstoffe zu entwickeln – zum Nutzen der Allgemeinheit auf der ganzen Welt. Jetzt müssen die Unternehmen liefern“, so EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Dienstag (26. Januar) beim Weltwirtschaftsforum in Davos. Bereits gestern Abend hatte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides angekündigt, dass die EU einen Exporttransparenzmechanismus einrichten wird, um vollständige Transparenz hinsichtlich der Exporte von Impfstoffen aus der EU zu schaffen.
EU stockt humanitäre Hilfe für 2021 auf © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Yasin Akgül

Der humanitäre Bedarf ist durch die COVID-19-Pandemie und die Folgen des Klimawandels weltweit drastisch gestiegen. Die EU-Kommission hat deshalb Dienstag (26. Januar) die humanitäre Hilfe für 2021 auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt. Dies entspricht einer Erhöhung um mehr als 60 Prozent gegenüber der Mittelausstattung des vergangenen Jahres.
Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt deutsche Rahmenregelung zur Entschädigung von Unternehmen in der COVID-19-Pandemie © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Claudio Centonze

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine 12 Milliarden Euro schwere deutsche Rahmenregelung zur Entschädigung von Unternehmen für die Einbußen, die sie infolge der Restriktionen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erlitten haben, mit dem EU-Beihilferecht im Einklang steht. Die Regelung ergänzt die bereits genehmigten Unterstützungsregelungen des Novemberhilfepakets, mit denen bis zu 4 Millionen Euro pro Unternehmen bereitgestellt werden können.