Hilfe für Unternehmen in der Corona-Pandemie: EU-Kommission verlängert den Rahmen für staatliche Beihilfen und schafft zwei neue Instrumente zur Investitionsförderung © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (18. November) beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission ferner zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung und Solvenzhilfe bieten.
Digitales COVID-Zertifikat: Zertifikate aus Georgien, Moldawien, Neuseeland und Serbien gelten auch in der EU © Europäische Union, 2021, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Xavier Lejeune

Die COVID-Zertifikate aus Georgien, Moldawien, Neuseeland und Serbien werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Diese am Montag (15. November) von der Kommission angenommene Entscheidung tritt am 16. November in Kraft. Gleichzeitig erklärten sich die Länder bereit, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen aus der EU in ihre Länder zu akzeptieren.