Digitales COVID-Zertifikat der EU: Ab dem 1. Februar gilt die 270-Tage-Akzeptanzfrist für Impfbescheinigungen © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Ab Dienstag (1. Februar) gelten die neuen Regeln für eine Standard-Akzeptanzfrist von 270 Tagen für digitale COVID-Impfbescheinigungen, die für Reisen innerhalb der EU verwendet werden. Gemäß den neuen Vorschriften, die im Delegierten Rechtsakt der Kommission vom 21. Dezember 2021 festgelegt sind, müssen die Mitgliedstaaten Impfbescheinigungen für einen Zeitraum von 270 Tagen (9 Monaten) nach Abschluss der Erstimpfungsserie akzeptieren.