Die Europäische Kommission will die bestehende Regelung der Europäischen Union (EU), die Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich über ihre Arbeitsbedingungen zu informieren, ergänzen und reformieren. Zusätzlich sollen neue Mindeststandards eingeführt werden, die allen Beschäftigten, auch solchen mit atypischen Arbeitsverträgen, mehr Planungssicherheit und Klarheit zu ihren Arbeitsbedingungen geben sollen. Dazu hat die EU-Kommission am 21. Dezember 2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU beschlossen.