Nach Dienstschluss, an freien Tagen oder auch in Elternzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Ansicht der Europaabgeordneten nicht erreichbar sein müssen. In einem am Donnerstag angenommenen Bericht forderte das EU-Parlament ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Dieses sei bisher im Unionsrecht nicht ausdrücklich geregelt, aber von entscheidender Bedeutung, wenn es darum gehe, die körperliche und geistige Gesundheit von Arbeitskräften zu schützen.