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Der Rat der Europäischen Union hat seine eigenständige Liste der Personen und Einrichtungen, die im Rahmen der Sanktionsregelung gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) Gegenstand restriktiver Maßnahmen sind, überprüft. Er hat die bestehenden Sanktionen gegen die in der Liste aufgeführten Personen und Einrichtungen, die aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten bestehen, bestätigt.