Die Mitgliedstaaten können Landwirte, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, mit bis zu 5.000 Euro und und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro entschädigen. Dazu können Mitgliedstaaten, denen noch Mittel aus den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehen, dieses Geld einsetzen. Diese Sondermaßnahme für die am stärksten betroffenen Sektoren der Agrar- und Ernährungswirtschaft hat die Kommission heute (Montag) zusammen mit weiteren Maßnahmen veröffentlicht.