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Die Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland, Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich eingereicht, weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden. Die Kommission bietet zudem den Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene praktische Hilfe zur Verbesserung der Luftqualität. Darüber hinaus übermittelt die Kommission zusätzliche Aufforderungsschreiben an Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich, da diese Länder die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachten.