Bordkarte / EU-Fluggastrechte
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Dein Flug fällt aus – und jetzt?
Nimm diese Bordkarte: Dein Flug von Hannover nach Spanien wird gestrichen. Die Fluggesellschaft darf dich dann nicht einfach am Flughafen stehen lassen.
EU-Recht gibt Fluggästen bei Annullierungen und größeren Verspätungen konkrete Rechte. Je nach Situation gehören dazu Informationen, Essen und Getränke, eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. In bestimmten Fällen kommt zusätzlich eine finanzielle Entschädigung infrage.
Diese Regeln gelten nicht nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger, sondern für Fluggäste auf den erfassten Flügen.
Zum Vergleich: Bei einem Flug von New York nach Toronto mit einer US-amerikanischen Fluggesellschaft gelten diese EU-Regeln nicht.
Ganz praktisch: Was die Airline bei einer Störung leisten muss, ist bei erfassten Flügen nicht allein ihre freiwillige Entscheidung.
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Die derzeit geltenden EU-Fluggastrechte beruhen vor allem auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und ihrer Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof.
- Sie gelten insbesondere für Flüge innerhalb der EU.
- Sie gelten für Flüge, die in der EU starten – unabhängig von der Herkunft der Airline.
- Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU gelten sie, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen bestehen je nach Situation Ansprüche auf Betreuung, Erstattung oder anderweitige Beförderung. Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich Ausgleichszahlungen entstehen. Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch auf finanzielle Entschädigung ausschließen; andere Rechte können trotzdem bestehen.
Wichtig: Das Recht ändert sich
Am 13. Juli 2026 hat der Rat einer Reform der Fluggastrechte endgültig zugestimmt. Die neuen Vorschriften gelten jedoch nicht sofort. Sie treten erst zwölf Monate und zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Deshalb gehören konkrete Entschädigungsbeträge und Detailfristen in einen aktualisierbaren Website-Baustein und nicht dauerhaft auf das Exponat.
Der konkrete EU-Bezug: EU-Recht legt fest, welche Rechte Fluggäste auf erfassten Flügen gegenüber Fluggesellschaften haben. Die Durchsetzung erfolgt gegenüber der Airline und gegebenenfalls über zuständige nationale Stellen oder Gerichte.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Fluggastrechte
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/261/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Your Europe – Fluggastrechte
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
Letzter Abruf: 29.09.2026
Rat der Europäischen Union – Air passenger rights
https://www.consilium.europa.eu/en/policies/air-passenger-rights/
Letzter Abruf: 29.09.2026
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