Europäische Krankenversicherungskarte – EHIC
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Beim Wandern in Spanien umgeknickt – und jetzt?
Dreh deine Gesundheitskarte einmal um. Auf der Rückseite findest du meistens diese blaue Karte: die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC.
EU-Regeln sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Staat Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung des staatlichen beziehungsweise öffentlichen Systems bekommen – zu den Bedingungen, die auch für dort Versicherte gelten.
Bein gebrochen? Plötzlich hohes Fieber? Eine chronische Erkrankung braucht während der Reise Behandlung? Solche medizinisch notwendigen Leistungen können erfasst sein.
Das heißt nicht, dass jede Behandlung kostenlos ist. Gibt es im Reiseland eine Zuzahlung, kann sie auch für dich gelten.
Zum Vergleich: In den USA gilt deine EHIC nicht. Ganz praktisch: Innerhalb ihres Geltungsbereichs beginnt dein Zugang zur notwendigen öffentlichen Gesundheitsversorgung auf Reisen nicht einfach wieder bei null.
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Die EU hat die nationalen Krankenversicherungssysteme nicht vereinheitlicht. Sie koordiniert sie aber für grenzüberschreitende Situationen. Die EHIC dient als Nachweis eines Anspruchs auf medizinisch notwendige Sachleistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts.
Was leistet die EHIC konkret?
EHIC – Spanien und USA im Vergleich
Hinweis: Die USA-Spalte beschreibt nur, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) dort keinen Anspruch vermittelt. Ob Kosten anderweitig übernommen werden, hängt insbesondere vom persönlichen Versicherungs- und Reiseschutz ab.
Du bist im Urlaub und … |
🇪🇸 Spanien – mit EHIC |
🇺🇸 USA – EHIC gilt nicht |
| … brichst dir den Arm. | Ist die Behandlung während des Aufenthalts medizinisch notwendig und erfolgt sie im öffentlichen bzw. an das gesetzliche System angeschlossenen Gesundheitswesen, wirst du grundsätzlich zu denselben Bedingungen und Kosten behandelt wie dort Versicherte. | Aus der EHIC hast du keinen Anspruch auf Behandlung zu den Bedingungen des US-Gesundheitssystems oder auf Kostenübernahme. Ob Kosten übernommen werden, hängt von deinem sonstigen Versicherungsschutz ab. |
| … bekommst plötzlich hohes Fieber. | Ein medizinisch notwendiger Arztbesuch kann über die EHIC erfasst sein – sofern die Behandlung nicht bis zur Rückkehr warten kann und im erfassten Gesundheitssystem erfolgt. | Die EHIC vermittelt keinen Versicherungsschutz. Ob und wer die Behandlungskosten übernimmt, hängt von deinem sonstigen Versicherungsschutz ab. |
| … brauchst wegen Diabetes oder einer anderen chronischen Erkrankung Behandlung. | Auch eine bereits bestehende oder chronische Erkrankung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob die Behandlung angesichts deines Gesundheitszustands und der Dauer des Aufenthalts medizinisch notwendig ist. Für bestimmte Behandlungen mit Spezialausrüstung oder Fachpersonal sollte die Versorgung vorab organisiert werden. | Die EHIC vermittelt keinen Anspruch. Welche Leistungen versichert sind, richtet sich nach deinem sonstigen Versicherungsschutz. |
| … musst für eine Behandlung zuzahlen. | Du wirst nach den Regeln des spanischen Systems behandelt. Müssen dort Versicherte für die betreffende Leistung selbst etwas zahlen, kann dieselbe Eigenbeteiligung auch für dich gelten. | Es gibt keinen entsprechenden Anspruch aus der EHIC. Kosten und eine mögliche Erstattung richten sich nach dem US-System und deinem sonstigen Versicherungsschutz. |
| … musst nach einem schweren Unfall nach Deutschland zurücktransportiert werden. | Auch die EHIC übernimmt keinen medizinischen Rücktransport nach Deutschland. Dafür kann zusätzlicher Reiseversicherungsschutz wichtig sein. | Die EHIC gilt nicht. Auch hier kommt es auf deinen sonstigen Versicherungsschutz an. |
Fachlicher Hinweis: Die EHIC deckt nicht eine festgelegte Liste einzelner Diagnosen ab. Maßgeblich ist, ob eine Behandlung während des vorübergehenden Aufenthalts medizinisch notwendig ist, wobei Gesundheitszustand und Aufenthaltsdauer berücksichtigt werden. Private Gesundheitsversorgung und Rücktransport sind nicht durch die EHIC abgedeckt.
Was leistet sie nicht?
- Kein medizinischer Rücktransport nach Deutschland.
- Keine allgemeine Absicherung privater medizinischer Behandlung.
- Kein Schutz für verlorenes oder gestohlenes Gepäck.
- Keine Reiserücktrittsversicherung.
- Keine geplante Behandlung im Ausland, wenn gerade diese Behandlung der Zweck der Reise ist.
Spanien und USA im direkten Vergleich
Spanien: Du brichst dir den Arm. Mit der EHIC erhältst du Zugang zur notwendigen Versorgung des öffentlichen Systems zu den Bedingungen und Kosten, die auch für dort Versicherte gelten.
USA: Die EHIC gilt nicht. Aus dem europäischen Koordinierungsrecht entsteht dort kein entsprechender Anspruch. Eine private Auslandskrankenversicherung kann deshalb besonders wichtig sein.
Wo gilt die EHIC?
Sie kann bei vorübergehenden Aufenthalten in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich eingesetzt werden. Die zugrunde liegenden Rechtsbeziehungen unterscheiden sich teilweise. Die Karte wird von der zuständigen Krankenversicherung ausgegeben – nicht von einer EU-Behörde.
Wer bezahlt?
Die EU bezahlt nicht die Arztrechnung. Die Versorgung erfolgt im Gesundheitssystem des Gastlandes; die beteiligten Versicherungsträger rechnen nach den einschlägigen Koordinierungsregeln miteinander ab.
Der konkrete EU-Bezug: Die EU betreibt keine europäischen Krankenhäuser und ersetzt die nationalen Krankenversicherungen nicht. EU-Recht sorgt aber dafür, dass der bestehende Versicherungsschutz bei einem vorübergehenden Aufenthalt im erfassten europäischen Raum grenzüberschreitend koordiniert wird.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/883/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Verordnung (EG) Nr. 987/2009 – Durchführung der Koordinierungsverordnung
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/987/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Europäische Kommission – Europäische Krankenversicherungskarte
Letzter Abruf: 29.09.2026
Your Europe – Krankenversicherung bei vorübergehenden Aufenthalten
https://europa.eu/youreurope/citizens/health/unplanned-healthcare/temporary-stays/index_de.htm
Letzter Abruf: 29.09.2026
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