Smartphone / EU-Roaming

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Google Maps in Italien öffnen – wird das jetzt teuer?

Normalerweise nicht. Wenn du mit deinem deutschen Mobilfunktarif vorübergehend in einem anderen EU-Staat unterwegs bist, gilt grundsätzlich „Roam like at home“.

EU-Recht sorgt dafür, dass Telefonate, SMS und mobile Daten beim Roaming grundsätzlich zu denselben Konditionen abgerechnet werden wie zu Hause.

Du kannst also in Italien eine Route suchen, aus Frankreich nach Hause telefonieren oder aus Spanien Fotos verschicken, ohne allein wegen des EU-Auslands zusätzliche Roaminggebühren zu zahlen.

Aber es gibt Grenzen, zum Beispiel Fair-Use-Regeln bei längerer Nutzung im Ausland.

Und in der Schweiz? Sie gehört nicht zum verpflichtenden EU-Roamingraum. Ob dort Zusatzkosten entstehen, hängt von deinem Tarif ab.

Der praktische Vorteil: Für einen normalen EU-Urlaub brauchst du grundsätzlich keinen besonderen Auslandstarif.

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Seit 2017 gilt in der EU das Prinzip „Roam like at home“. Die aktuelle Roamingverordnung gilt bis 2032.

Das System ist für vorübergehende Reisen gedacht. Bei überwiegender oder langfristiger Nutzung im Ausland können Fair-Use-Regeln greifen.

Kontrast: Schweiz

Die Schweiz gehört nicht zum verpflichtenden EU-/EWR-Roamingraum. Anbieter können sie freiwillig in ihre Tarife einbeziehen; darauf besteht aber kein Anspruch aus der EU-Roamingverordnung.

Seit dem 1. Januar 2026 sind auch die Ukraine und Moldau in das EU-System „Roam like at home“ einbezogen.

Der konkrete EU-Bezug: EU-Recht begrenzt Roamingaufschläge und ermöglicht die Nutzung des heimischen Mobilfunktarifs bei vorübergehenden Reisen im erfassten Raum.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Verordnung (EU) 2022/612 – Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/612/oj/deu

Letzter Abruf: 29.09.2026

Europäische Kommission – Roaming

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/roaming

Letzter Abruf: 29.09.2026