USB-C-Kabel

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Wie viele Ladekabel musst du für eine Reise einpacken?

Für viele neue Geräte immer weniger. Die EU schreibt für zahlreiche neue elektronische Geräte USB-C als gemeinsamen Anschluss für kabelgebundenes Laden vor.

Seit Ende 2024 gilt das zum Beispiel für neue Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und E-Reader. Seit dem 28. April 2026 sind auch Laptops einbezogen.

Das bedeutet nicht, dass jedes alte Gerät plötzlich USB-C haben muss. Die Regel betrifft neu auf dem EU-Markt angebotene Geräte der erfassten Kategorien.

Ganz praktisch: Ein vorhandenes USB-C-Kabel kann häufiger für Smartphone, Kopfhörer oder Kamera verwendet werden. Du musst weniger unterschiedliche Kabel einpacken – und vorhandene Technik kann häufiger weitergenutzt werden.

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Mit der Richtlinie (EU) 2022/2380 wurden die Vorgaben der Funkanlagenrichtlinie um eine gemeinsame Ladelösung ergänzt.

Für erfasste Geräte, die kabelgebunden geladen werden können, ist USB-C der gemeinsame Anschluss. Zusätzlich gibt es Anforderungen an bestimmte Schnellladetechniken und an Informationen über die benötigte Ladeleistung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei erfassten Geräten grundsätzlich außerdem die Möglichkeit haben, ein Gerät ohne zusätzliches neues Netzteil zu erwerben.

Die EU hat damit nicht sämtliche Ladekabel und schon gar nicht die Wandsteckdosen vereinheitlicht.

Der konkrete EU-Bezug: Für bestimmte neue elektronische Geräte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, schreibt EU-Recht einen gemeinsamen Anschluss für kabelgebundenes Laden vor.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Richtlinie (EU) 2022/2380 – gemeinsamer Ladeanschluss

https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2380/oj/deu

Letzter Abruf: 29.09.2026

Europäische Kommission – The EU common charger

https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/radio-equipment-directive-red/one-common-charging-solution-all_en

Letzter Abruf: 29.09.2026