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EU-Bio-Logo: Was bedeutet „Bio“ eigentlich?

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Ein grünes Blatt auf der Verpackung – ist das schon Bio?

Nein.

Die EU legt verbindlich fest, wann ein Lebensmittel als „Bio“ oder „Öko“ vermarktet werden darf und wann das EU-Bio-Logo verwendet werden kann.

Für Bio-Produkte gelten besondere Regeln für Erzeugung, Verarbeitung, Transport und Lagerung. Gentechnisch veränderte Organismen und ionisierende Strahlung sind verboten; der Einsatz von künstlichen Düngemitteln, Herbiziden und Pflanzenschutzmitteln ist stark begrenzt.

Bio bedeutet dabei nicht „völlig ohne Pflanzenschutzmittel“. Nur bestimmte dafür zugelassene Mittel dürfen eingesetzt werden.

Das EU-Bio-Logo dürfen nur entsprechend kontrollierte und zertifizierte Produkte tragen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen grundsätzlich mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten biologisch erzeugt sein.

Du musst dich also nicht auf grüne Verpackungen oder Werbeversprechen verlassen: Hinter dem EU-Bio-Logo stehen festgelegte Regeln und Kontrollen.

 

Mehr erfahren

Die Verordnung (EU) 2018/848 schafft einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen für ökologische beziehungsweise biologische Produktion.

Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind für die vom EU-Bio-Recht erfassten Produkte rechtlich geschützt. Sie dürfen nicht beliebig auf konventionellen Lebensmitteln verwendet werden.

Die Vorgaben umfassen die gesamte Produktionskette. Zu den Grundprinzipien gehören das Verbot von GVO und ionisierender Strahlung sowie Beschränkungen für externe Produktionsmittel. Auch im ökologischen Landbau sind Pflanzenschutzmittel nicht vollständig ausgeschlossen. Zulässig sind nur Mittel und Stoffe, die für die ökologische Produktion genehmigt sind.

Das EU-Bio-Logo darf nur auf Produkten verwendet werden, die von einer zugelassenen Kontrollbehörde oder Kontrollstelle als biologisch zertifiziert wurden. Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen grundsätzlich mindestens 95 Prozent der landwirtschaftlichen Zutaten biologischen Ursprungs sein.

Private oder nationale Bio-Siegel können zusätzlich existieren und zum Teil weitergehende Anforderungen stellen.

Der entscheidende Unterschied zu einer bloß „grün“ gestalteten Verpackung: Hinter dem EU-Bio-Logo stehen gesetzlich definierte Anforderungen und ein Kontrollsystem.

 

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Verordnung (EU) 2018/848 – ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026

Europäische Kommission – Das Bio-Logo
https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-logo_de
Letzter Abruf: 29.09.2026

Europäische Kommission – Biologische Erzeugung und Bio-Produkte
https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/organic-production-and-products_de
Letzter Abruf: 29.09.2026

Europäische Kommission – Kontrollen im Bio-System
https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming/controls_en
Letzter Abruf: 29.09.2026