Geschirrspülmaschine: Muss wegen eines kaputten Teils die ganze Maschine weg?
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Die Türdichtung ist kaputt. Der Sprüharm bricht. Muss deshalb die ganze Spülmaschine weg?
Nicht unbedingt.
Die EU macht für Haushaltsgeschirrspüler Vorgaben dazu, wie lange bestimmte Ersatzteile verfügbar und wie sie austauschbar sein müssen.
Dazu gehören beispielsweise Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter und Innenkörbe. Sie müssen mindestens zehn Jahre verfügbar bleiben, nachdem das letzte Gerät eines Modells auf den Markt gebracht wurde.
Technische Teile wie Motoren, Pumpen, Heizelemente oder Sensoren müssen professionellen Reparaturbetrieben mindestens sieben Jahre zur Verfügung stehen.
Die EU hat den austauschbaren Sprüharm oder Filter natürlich nicht erfunden. Viele solcher Teile konnte man auch vorher wechseln. Die EU macht aber die langfristige Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile zu einer verbindlichen Anforderung.
So kann eine kaputte Dichtung ersetzt werden, statt wegen eines kleinen Teils ein ganzes Gerät wegzuwerfen – das kann Abfall vermeiden und Ressourcen schonen.
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Die EU-Verordnung 2019/2022 enthält konkrete Ökodesign-Anforderungen für Haushaltsgeschirrspüler.
Ökodesign betrifft dabei nicht nur den Energie- und Wasserverbrauch. Die Verordnung enthält auch Anforderungen an die Reparierbarkeit und Ersatzteilversorgung.
Für Endnutzerinnen und Endnutzer müssen unter anderem Türscharniere und Dichtungen, weitere Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Innenkörbe und bestimmte Kunststoffteile mindestens zehn Jahre verfügbar sein. Für professionelle Reparaturbetriebe müssen zusätzliche technische Bauteile – beispielsweise Motoren, Pumpen, Heizelemente, Schläuche, Ventile, Leiterplatten und Sensoren – mindestens sieben Jahre erhältlich sein.
Auch für Geschirrspüler gibt es ein gemeinsames EU-Energielabel. Es macht unter anderem Energieverbrauch, Wasserverbrauch und Geräuschentwicklung verschiedener Geräte vergleichbar.
Seit dem 31. Juli 2026 ergänzt das europäische Recht auf Reparatur diese produktbezogenen Vorgaben.
Der konkrete EU-Bezug: Die EU verbindet gemeinsame Verbrauchsinformationen mit verbindlichen Anforderungen an Ersatzteilversorgung und Reparierbarkeit.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Verordnung (EU) 2019/2022 – Ökodesign für Haushaltsgeschirrspüler
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2022/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2017 – Energielabel für Haushaltsgeschirrspüler
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_del/2019/2017/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Richtlinie (EU) 2024/1799 – Förderung der Reparatur von Waren
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1799/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
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