Obst und Gemüse / Pestizidrückstände: Welche Regeln gelten?
🎧 Anhören
<<< Mp3 Platzhalter >>>
Lieber lesen?
Diese Trauben kommen aus Spanien. Diese aus Südafrika. Gelten deshalb andere Pestizidgrenzwerte?
Nein.
Die EU legt Rückstandshöchstgehalte für Pestizide in Lebensmitteln fest. Dieselben Werte gelten für Lebensmittel auf dem EU-Markt unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU erzeugt oder aus einem Nicht-EU-Land importiert wurden.
Das bedeutet nicht, dass überall dieselben Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
Für Anwendungen außerhalb der EU können sogenannte Importtoleranzen beantragt werden. Auch dabei wird geprüft, ob der beantragte Rückstandshöchstgehalt für Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich sicher ist.
Eine Banane aus Ecuador oder Trauben aus Südafrika dürfen also nicht einfach deshalb andere EU-Grenzwerte überschreiten, weil sie außerhalb Europas angebaut wurden.
Mit gemeinsamen Rückstandshöchstgehalten begrenzt die EU Pestizidrückstände in Lebensmitteln und trägt damit zum Gesundheitsschutz bei.
Du musst bei importierten Trauben also nicht selbst wissen, welche Pflanzenschutzmittel beim Anbau eingesetzt wurden: Für die Rückstände im Lebensmittel gelten EU-Grenzwerte, die dem Gesundheitsschutz dienen.
Mehr erfahren
Ein Rückstandshöchstgehalt, kurz MRL – Maximum Residue Level –, ist die höchste Menge eines Pestizidrückstands, die in oder auf einem bestimmten Lebens- oder Futtermittel rechtlich zulässig ist.
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 schafft dafür einen gemeinsamen europäischen Rechtsrahmen.
Besonders wichtig für Importware: Nach Angaben der Europäischen Kommission gelten dieselben europäischen MRL für Lebensmittel, die in der EU erzeugt wurden, und für Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern.
Das bedeutet nicht, dass weltweit dieselben Pflanzenschutzmittel oder Anbaumethoden vorgeschrieben sind. Für landwirtschaftliche Anwendungen in einem Drittstaat kann eine sogenannte Importtoleranz beantragt werden. Solche Anträge durchlaufen ebenfalls eine Risikobewertung.
Die Kommission formuliert den Grundsatz so: Die in Lebensmitteln vorhandenen Rückstände müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher sicher und so niedrig wie möglich sein.
Gute Ausstellungspaare: Trauben aus Spanien und Südafrika oder Paprika aus Spanien und Marokko. Eine Banane aus Ecuador oder Costa Rica eignet sich zusätzlich als leicht erkennbares Importprodukt.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 – Höchstgehalte an Pestizidrückständen
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2005/396/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Europäische Kommission – Maximum Residue Levels
https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/maximum-residue-levels_en
Letzter Abruf: 29.09.2026
Europäische Kommission – Questions and Answers zu MRL und Importtoleranzen
https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/maximum-residue-levels/qas-pesticides_en
Letzter Abruf: 29.09.2026
Europäische Kommission – Who does what?
https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/maximum-residue-levels/who-does-what_en
Letzter Abruf: 29.09.2026
Möchten Sie mehr über die Europäische Union wissen und über ihre Zukunft mitdiskutieren?