USB-C / gemeinsamer Ladeanschluss: Warum passt ein Kabel plötzlich an so viele Geräte?
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Kennst du noch die Schublade voller unterschiedlicher Ladekabel?
Die EU hat für zahlreiche neue elektronische Geräte USB-C als gemeinsamen Anschluss für kabelgebundenes Laden vorgeschrieben.
Seit dem 28. Dezember 2024 gilt das unter anderem für neue Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, E-Reader, tragbare Lautsprecher, Tastaturen und Mäuse, wenn sie kabelgebunden aufgeladen werden können.
Seit dem 28. April 2026 gelten die Vorgaben auch für Laptops.
Auch für bestimmte Schnellladetechniken und Informationen zur benötigten Ladeleistung gibt es gemeinsame Vorgaben.
Was bringt dir das? Ein vorhandenes Kabel oder Ladegerät kann häufiger für mehrere Geräte genutzt werden.
Der EU-Bezug ist hier besonders direkt: Für die erfassten Geräte hat die EU einen gemeinsamen Ladeanschluss vorgeschrieben.
Für dich heißt das: weniger Kabelsuche, weniger unnötige Ladegeräte – und vorhandene Technik kann häufiger weitergenutzt werden.
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Mit der Richtlinie (EU) 2022/2380 hat die EU technische Anforderungen für das kabelgebundene Laden zahlreicher Kategorien elektronischer Geräte harmonisiert.
Erfasst sind unter anderem Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Navigationsgeräte, Earbuds und Laptops.
Wenn die erfassten Geräte per Kabel aufgeladen werden können, müssen sie grundsätzlich mit USB-C ausgestattet sein.
Außerdem harmonisiert die Regel bestimmte Anforderungen an Schnellladetechnik und schreibt Verbraucherinformationen über die Ladeeigenschaften vor.
Für die meisten erfassten Produktgruppen gelten die Anforderungen seit dem 28. Dezember 2024, für Laptops seit dem 28. April 2026.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bei den erfassten Geräten grundsätzlich außerdem die Möglichkeit bekommen, ein Gerät ohne ein zusätzliches neues Netzteil zu erwerben.
Der konkrete EU-Bezug: Die EU vereinheitlicht nicht sämtliche Kabel der Welt, sondern den kabelgebundenen Ladeanschluss bestimmter neuer Geräte, die auf dem EU-Markt angeboten werden.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Richtlinie (EU) 2022/2380 – gemeinsamer Ladeanschluss
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2380/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026
Europäische Kommission – EU common charger rules
https://commission.europa.eu/news/eu-common-charger-rules-power-all-your-devices-single-charger-2024-12-28_en
Letzter Abruf: 29.09.2026
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