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Preisschild und Kassenbon: Preise vergleichen und Rechte kennen.

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500 Gramm kosten 3,49 Euro. 750 Gramm 4,79 Euro. Welche Packung ist wirklich günstiger?

Genau dafür gibt es den Grundpreis.

EU-Recht sieht grundsätzlich vor, dass bei Produkten neben dem Verkaufspreis auch der Preis je Maßeinheit – beispielsweise pro Kilogramm oder Liter – angegeben wird. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Preise leichter vergleichen können.

Den Grundpreis findest du im Supermarkt normalerweise am Preisschild oder Regaletikett – nicht erst auf deinem Kassenbon.

Und der Kassenbon? Der Bon selbst ist nicht die EU-Regel. Er kann aber helfen, deinen Kauf nachzuweisen, wenn beispielsweise ein Gerät mangelhaft ist.

Denn auch dafür setzt die EU gemeinsame Mindeststandards: Bei mangelhafter Ware bestehen grundsätzlich Rechte auf Reparatur oder Ersatz – und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Preisminderung oder Erstattung.

Die EU greift hier also an zwei Stellen ein: Sie macht Preise besser vergleichbar und schafft gemeinsame Mindeststandards für Verbraucherrechte nach dem Kauf.

 

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Hier treffen zwei unterschiedliche europäische Verbraucherregeln aufeinander.

Das Preisschild: Die Preisangabenrichtlinie 98/6/EG hat ausdrücklich das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu informieren und Preisvergleiche zu erleichtern. Deshalb müssen grundsätzlich sowohl der Verkaufspreis als auch der Preis je Maßeinheit angegeben werden – beispielsweise pro Kilogramm oder Liter. Für bestimmte Produkte und Situationen können Mitgliedstaaten Ausnahmen vorsehen.

Der Grundpreis gehört zur Preisinformation beim Angebot. Deshalb findest du ihn typischerweise auf dem Regal- oder Preisschild und nicht erst auf dem Kassenbon.

Der Kassenbon und mangelhafte Waren: Der Bon ist keine EU-Vorgabe für die Gewährleistung und auch nicht immer der einzige mögliche Kaufnachweis. Er ist aber ein leicht verständliches Symbol für den Kauf.

Auf europäischer Ebene legt die Warenkaufrichtlinie Mindeststandards für mangelhafte Waren fest. Erweist sich eine bei einem gewerblichen Verkäufer gekaufte Ware als mangelhaft, kommen je nach Voraussetzungen insbesondere Reparatur oder Ersatz und, wenn dies nicht möglich oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, Preisminderung oder Vertragsbeendigung in Betracht.

Die EU-Vorschriften gewährleisten bei Neuware grundsätzlich eine Mindesthaftungsdauer von zwei Jahren; nationale Rechtsordnungen können weitergehenden Schutz vorsehen.

Der konkrete EU-Bezug: Beim Preisschild schafft die EU Vergleichbarkeit; bei mangelhaften Waren gemeinsame Mindeststandards für Verbraucherrechte.

 

 

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Richtlinie 98/6/EG – Preisangaben
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1998/6/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026

Richtlinie (EU) 2019/771 – Warenkauf
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2019/771/oj/deu
Letzter Abruf: 29.09.2026

Your Europe – Gewährleistungen und Garantien für in der EU gekaufte Waren
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees/index_de.htm
Letzter Abruf: 29.09.2026

Your Europe – Ihre Rechte beim Einkaufen
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/shopping-consumer-rights/index_de.htm
Letzter Abruf: 29.09.2026