Die EU in Südamerika? Tatsächlich!
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Die EU reicht weit über den europäischen Kontinent hinaus
Französisch-Guayana liegt in Südamerika – und gehört trotzdem zur Europäischen Union. Grönland gehört zum Königreich Dänemark – aber nicht zur EU. Wie kann das sein?
Einige weit vom europäischen Festland entfernte Gebiete gehören vollständig zur EU. Sie heißen Regionen in äußerster Randlage, kurz RUP. Andere Gebiete sind mit Dänemark, Frankreich oder den Niederlanden verbunden und mit der EU assoziiert, gehören aber nicht zur Europäischen Union. Sie heißen Überseeische Länder und Gebiete, kurz ÜLG.
Zu den neun RUP gehören die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira sowie Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin. Die 13 ÜLG sind Grönland sowie Gebiete in der Karibik, im Atlantik und im Pazifik.
Noch komplizierter wird es bei Ceuta und Melilla oder den Färöern: Sie passen in keine dieser beiden Kategorien. Ceuta und Melilla gehören zu Spanien und damit zur EU, haben aber in einzelnen Bereichen besondere Regelungen. Die Färöer gehören zum Königreich Dänemark, sind aber weder Teil der EU noch ÜLG der EU.
Diese Weltkarte erzählt auch Kolonialgeschichte: Viele der heutigen Verbindungen zwischen europäischen Staaten und Gebieten in anderen Teilen der Welt entstanden im Zuge europäischer Expansion und Kolonialherrschaft. Ihre weitere Geschichte und ihr heutiger politischer Status unterscheiden sich jedoch erheblich.
Europa ist also nicht einfach dort zu Ende, wo der europäische Kontinent endet. Und „zu Europa gehören“ kann ganz Unterschiedliches bedeuten.
Zur Vertiefung
RUP und ÜLG: zwei sehr unterschiedliche Beziehungen zur EU
RUP – Regionen in äußerster Randlage
Die neun RUP sind integraler Bestandteil der Europäischen Union. Die EU-Verträge und das EU-Recht gelten dort grundsätzlich. Weil die Regionen durch große Entfernung, Insellage, geringe Größe oder besondere geografische und wirtschaftliche Bedingungen geprägt sind, erlaubt Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union besondere Maßnahmen und Anpassungen.
RUP sind also keine „assoziierten Gebiete außerhalb der EU“, sondern EU-Gebiet. Genau deshalb ist Französisch-Guayana ein besonders anschauliches Beispiel: geografisch liegt es in Südamerika, unionsrechtlich gehört es zur EU.
ÜLG – Überseeische Länder und Gebiete
Die 13 ÜLG sind verfassungsrechtlich mit Dänemark, Frankreich oder den Niederlanden verbunden. Sie gehören jedoch nicht zur Europäischen Union und nicht zum EU-Binnenmarkt. Stattdessen besteht eine besondere Assoziierung mit der EU. Deren Ziel ist unter anderem, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der ÜLG zu unterstützen und enge wirtschaftliche Beziehungen mit der EU zu fördern.
Wichtig: „Mit der EU assoziiert“ bedeutet nicht „Mitglied der EU“. Auch aus dem ÜLG-Status folgt nicht automatisch, welche Währung verwendet wird oder welche anderen europäischen Regelwerke gelten.
Alle RUP und ÜLG im Überblick
| Gebiet | Weltregion | Verbindung | EU-Status | Kategorie | Kurz erklärt |
| Kanarische Inseln | Atlantik / vor Nordwestafrika | Spanien | Teil der EU | RUP | Spanische autonome Gemeinschaft; RUP. |
| Azoren | Atlantik | Portugal | Teil der EU | RUP | Portugiesische autonome Region; RUP. |
| Madeira | Atlantik / vor Nordwestafrika | Portugal | Teil der EU | RUP | Portugiesische autonome Region; RUP. |
| Französisch-Guayana | Südamerika | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französisches Überseedepartement/-region; RUP. |
| Guadeloupe | Karibik | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französisches Überseedepartement/-region; RUP. |
| Martinique | Karibik | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französische Gebietskörperschaft; RUP. |
| Mayotte | Indischer Ozean | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französisches Überseedepartement/-region; seit 2014 RUP. |
| Réunion | Indischer Ozean | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französisches Überseedepartement/-region; RUP. |
| Saint-Martin | Karibik | Frankreich | Teil der EU | RUP | Französische Überseegebietskörperschaft; RUP. |
| Grönland | Arktis / Nordamerika | Königreich Dänemark | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Selbstverwaltetes Gebiet; verfassungsrechtlich mit Dänemark verbunden. |
| Aruba | Karibik | Königreich der Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Eigenständiges Land innerhalb des Königreichs. |
| Bonaire | Karibik | Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Besondere Gemeinde der Niederlande. |
| Curaçao | Karibik | Königreich der Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Eigenständiges Land innerhalb des Königreichs. |
| Saba | Karibik | Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Besondere Gemeinde der Niederlande. |
| Sint Eustatius | Karibik | Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Besondere Gemeinde der Niederlande. |
| Sint Maarten | Karibik | Königreich der Niederlande | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Eigenständiges Land innerhalb des Königreichs. |
| Saint-Barthélemy | Karibik | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französische Überseegebietskörperschaft; seit 2012 ÜLG. |
| Saint-Pierre und Miquelon | Nordamerika / Nordatlantik | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französische Überseegebietskörperschaft. |
| Französisch-Polynesien | Pazifik | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französische Überseegebietskörperschaft. |
| Neukaledonien | Pazifik | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französisches Gebiet mit besonderem Status. |
| Wallis und Futuna | Pazifik | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französische Überseegebietskörperschaft. |
| Französische Süd- und Antarktisgebiete | Indischer Ozean / Antarktis | Frankreich | Nicht Teil der EU; assoziiert | ÜLG | Französisches Überseegebiet; keine ständige Zivilbevölkerung. |
Weitere Sonderfälle
Ceuta und Melilla
Ceuta und Melilla sind autonome spanische Städte an der nordafrikanischen Küste. Sie gehören zu Spanien und damit zur Europäischen Union, sind aber weder RUP noch ÜLG. Zugleich gelten in einzelnen Rechtsbereichen Sonderregeln. So gehören Ceuta und Melilla beispielsweise nicht zum Zollgebiet der EU und nicht zum Mehrwertsteuer- und Verbrauchsteuergebiet der EU. Ihr Beispiel zeigt besonders deutlich: Selbst „Teil der EU“ bedeutet nicht, dass jedes einzelne EU-Regelwerk territorial völlig identisch gilt.
Färöer
Die Färöer sind ein selbstverwaltetes Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark. Sie gehören nicht zur Europäischen Union und sind – anders als Grönland – auch kein ÜLG der EU. Im europäischen Fußball treten sie dagegen mit einem eigenen UEFA-Mitgliedsverband auf. Auch hier unterscheiden sich politische, unionsrechtliche und sportliche Zugehörigkeit.
Nicht alles folgt aus dem EU-Status
Ob ein Gebiet RUP, ÜLG oder ein anderer Sonderfall ist, beantwortet zunächst nur seine Beziehung zur Europäischen Union. Daraus lässt sich nicht automatisch ableiten, ob es zum Schengen-Raum gehört, den Euro verwendet, wie die Europäische Menschenrechtskonvention territorial gilt oder wie es in UEFA und Eurovision vertreten ist.
| Beispiel | EU | Schengen / Euro | Warum interessant? |
| Französisch-Guayana | Ja – RUP | Nicht Schengen; Teil des Euro-Raums | Südamerika und trotzdem vollständig EU. |
| Kanarische Inseln | Ja – RUP | Schengen; Teil des Euro-Raums | Vor Afrika gelegen, aber EU, Schengen und Euro. |
| Saint-Barthélemy | Nein – ÜLG | Nicht Schengen; Euro aufgrund besonderer Währungsregelung | Euro-Verwendung ist nicht dasselbe wie Euro-Raum. |
| Grönland | Nein – ÜLG | Nicht Schengen; kein Euro | Mit Dänemark verbunden, aber nicht EU. |
| Färöer | Nein; kein ÜLG | Nicht Schengen; kein Euro | Eigener UEFA-Mitgliedsverband trotz Nicht-EU-Status. |
Die Weltkarte erzählt auch Kolonialgeschichte
Viele der heutigen Verbindungen zwischen europäischen Staaten und Gebieten in anderen Teilen der Welt entstanden im Zuge europäischer Expansion und Kolonialherrschaft. Die historischen Wege waren jedoch sehr unterschiedlich: Eroberung, Besiedlung, Versklavung, wirtschaftliche Ausbeutung, Verwaltungsreformen, Dekolonisierung, Referenden und Autonomieregelungen spielten je nach Gebiet unterschiedliche Rollen.
Auch die heutigen politischen Verhältnisse sind nicht einheitlich. Manche Gebiete sind integraler Bestandteil eines europäischen Staates und der EU, andere verfügen über weitreichende Selbstverwaltung oder sind mit der EU lediglich assoziiert. Deshalb sollte die koloniale Geschichte benannt werden, ohne so zu tun, als hätten alle Gebiete dieselbe Geschichte oder denselben heutigen Status.
Die ungewöhnliche politische Geografie ist damit nicht nur eine Kuriosität auf der Landkarte. Sie erzählt auch davon, wie europäische Geschichte bis heute räumliche und politische Verbindungen über den Kontinent hinaus prägt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Kommission – EU’s outermost regions (aktuelle Übersicht 2026)
- EUR-Lex – Regionen in äußerster Randlage / Art. 349 AEUV
- Europäisches Parlament – Gebiete in äußerster Randlage
- Europäische Kommission – Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG)
- Europäisches Parlament – ÜLG einschließlich Grönland, Briefing 2026
- Europäische Kommission – Ceuta und Melilla: Zollrechtliche Sonderstellung
- Europäische Kommission – Territorialer Anwendungsbereich von Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
- Europäische Zentralbank – Der Euro außerhalb Europas
- UEFA – Färöer / nationaler Fußballverband
- Europarat – EMRK: territoriale Erklärungen zu Vertrag Nr. 005
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