Europäische Union (EU)
🎧 Anhören
Lieber lesen? – Audiotext
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 europäischen Staaten. Ihre Wurzeln liegen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Idee war unter anderem: Staaten, die wirtschaftlich und politisch eng zusammenarbeiten, sollen Konflikte friedlich lösen und gemeinsame Interessen gemeinsam verfolgen.
Aus der zunächst stark wirtschaftlich geprägten Zusammenarbeit ist ein politischer und rechtlicher Verbund entstanden. Heute gibt es gemeinsame EU-Regeln zum Beispiel für den Binnenmarkt, Verbraucher- und Umweltschutz, Handel, Landwirtschaft oder Teile der Energie-, Verkehrs- und Migrationspolitik.
Aber die EU entscheidet nicht über alles. Sie darf nur in den Bereichen handeln, für die ihr die Mitgliedstaaten in den EU-Verträgen Zuständigkeiten übertragen haben.
Die EU ist deshalb weder ein einzelner Staat noch bloß eine lockere Zusammenarbeit. In festgelegten Bereichen treffen die Mitgliedstaaten verbindliche Entscheidungen gemeinsam.
Zur Vertiefung
Warum gibt es die EU?
Nach dem Zweiten Weltkrieg begannen sechs Staaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande – zentrale Wirtschaftsbereiche gemeinsam zu organisieren. Friedenssicherung, wirtschaftliche Verflechtung und gemeinsame Interessen gehörten zu den Motiven der frühen Integration. Die Zusammenarbeit wurde schrittweise erweitert. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht 1993 trägt der Verbund den Namen Europäische Union. Die heutigen EU-Verträge nennen unter anderem Frieden, die Werte der Union und das Wohlergehen ihrer Bevölkerung als Ziele.¹
Was macht die EU?
Ein Kernstück ist der Binnenmarkt. Er soll den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ermöglichen. Damit ein gemeinsamer Markt funktioniert, braucht es in vielen Bereichen gemeinsame Regeln – etwa für Produktsicherheit, Wettbewerb, Verbraucherrechte oder Umweltschutz.²
In Bereichen, in denen die Mitgliedstaaten der EU Zuständigkeiten übertragen haben, kann EU-Recht verbindlich sein. Je nach Rechtsakt gilt es unmittelbar oder muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Was regelt die EU – und was nicht?
Die EU darf nicht einfach jedes Thema an sich ziehen. Nach dem in Artikel 5 EUV verankerten Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darf sie nur innerhalb der Zuständigkeiten handeln, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen übertragen haben. Zuständigkeiten, die der EU nicht übertragen wurden, verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
| Art der Zuständigkeit | Beispiele | Was bedeutet das? |
| Ausschließliche EU-Zuständigkeit | z. B. Zollunion, gemeinsame Handelspolitik; für Euro-Staaten Währungspolitik | Nur die EU kann in diesen Bereichen grundsätzlich verbindlich gesetzgeberisch tätig werden. |
| Geteilte Zuständigkeit | z. B. Binnenmarkt, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, Energie, Landwirtschaft | EU und Mitgliedstaaten können tätig werden; die genaue Verteilung hängt vom Vertrags- und EU-Recht ab. |
| Unterstützen / koordinieren / ergänzen | z. B. Bildung, Kultur, Tourismus, Sport | Die EU kann Zusammenarbeit fördern, ersetzt aber grundsätzlich nicht die nationale Politik. |
Ein anschauliches Beispiel: Die EU kann Bildungsprogramme wie Erasmus+ fördern. Sie legt aber nicht fest, welche Schulform du in Niedersachsen besuchst oder welchen Lehrplan deine Schule verwendet.
Wer entscheidet?
„Die EU“ ist keine einzelne Behörde. Die Europäische Kommission schlägt viele Rechtsakte vor und überwacht die Anwendung des EU-Rechts. Das direkt gewählte Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, beschließen einen großen Teil der europäischen Gesetze gemeinsam. Die Mitgliedstaaten wirken also selbst an der EU-Gesetzgebung mit.
Wer gehört dazu?
Die EU hat 27 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.³
⚠ RUP – vollständig Teil der EU: Neun Regionen in äußerster Randlage liegen weit vom europäischen Festland entfernt und gehören dennoch vollständig zur EU: Kanaren, Azoren, Madeira, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und Saint-Martin.
⚠ ÜLG – mit der EU assoziiert, aber nicht Teil der EU: 13 Überseeische Länder und Gebiete sind mit Dänemark, Frankreich oder den Niederlanden verbunden. Dazu gehören etwa Grönland, Aruba und Französisch-Polynesien.
⚠ Ceuta und Melilla: Die spanischen autonomen Städte in Nordafrika gehören zur EU, haben aber in einzelnen Rechtsbereichen Sonderregelungen.
Was zeigt diese Karte?
Die EU-Karte beantwortet nicht: „Welche Länder liegen geografisch in Europa?“ Sie zeigt, welche Staaten sich zur Europäischen Union zusammengeschlossen haben und für welche Gebiete die EU-Verträge gelten. Deshalb ist sie nicht deckungsgleich mit Kontinent, Schengen oder Euro-Raum.
Quellen und Fußnoten
1 Ziele und Grundstruktur der EU; 27 Mitgliedstaaten. Europäische Union. Quelle öffnen
2 Binnenmarkt und vier Freiheiten. Rat der Europäischen Union. Quelle öffnen
3 EU-Länder. Europäische Union. Quelle öffnen
4 Überseeische Länder und Gebiete. Europäische Kommission. Quelle öffnen
Möchten Sie mehr über die Europäische Union wissen und über ihre Zukunft mitdiskutieren?