Europarat
🎧 Anhören
Lieber lesen? – Audiotext
Der Europarat wird leicht mit der Europäischen Union verwechselt. Er ist aber eine eigene internationale Organisation – und sogar älter als die heutige EU.
Er wurde 1949 gegründet, um die Zusammenarbeit in Europa zu stärken und insbesondere Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
Alle 46 Mitgliedstaaten haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Sie macht bestimmte Grundrechte völkerrechtlich verbindlich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kontrolliert, ob Staaten diese Verpflichtungen einhalten.
Der Europarat schafft deshalb einen Menschenrechtsraum, der deutlich größer ist als die Europäische Union.
Zur Vertiefung
Warum gibt es den Europarat?
Nach den Erfahrungen von Krieg, Diktatur und massiven Menschenrechtsverletzungen wurde der Europarat 1949 gegründet. Sein Kernauftrag ist heute die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Neben der Europäischen Menschenrechtskonvention sind im Europarat zahlreiche weitere Übereinkommen entstanden.¹
Wie funktioniert der Menschenrechtsschutz?
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält verbindliche Rechte und Freiheiten. Zunächst sind Regierungen, Parlamente und Gerichte der Mitgliedstaaten selbst dafür verantwortlich, diese Rechte zu gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist keine zusätzliche allgemeine Berufungsinstanz für jedes nationale Urteil, sondern kontrolliert die Einhaltung der Konvention.
Einzelpersonen und Organisationen können sich unter bestimmten Voraussetzungen an den EGMR wenden. Grundsätzlich müssen zuvor die verfügbaren wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft worden sein. Stellt der Gerichtshof eine Verletzung fest, ist das Urteil für den betroffenen Staat verbindlich; das Ministerkomitee des Europarats überwacht die Umsetzung.²
Wer entscheidet im Europarat?
Im Ministerkomitee sitzen die Außenministerinnen und Außenminister der Mitgliedstaaten beziehungsweise ihre ständigen Vertretungen; es ist das Entscheidungsorgan des Europarats. Die Parlamentarische Versammlung besteht aus Abgeordneten der nationalen Parlamente. Sie debattiert politische Fragen und wählt unter anderem die Richterinnen und Richter des EGMR.³
Wer gehört dazu?
Der Europarat hat 46 Mitgliedstaaten, darunter alle 27 EU-Staaten sowie zum Beispiel Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Island, Liechtenstein, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich.¹
⚠ Nicht mit EU-Institutionen verwechseln: Europarat ≠ Europäischer Rat ≠ Rat der Europäischen Union. Die beiden letztgenannten gehören zur EU.
⚠ Russland: Russland ist seit März 2022 kein Mitglied des Europarats mehr. Mitgliedschaft und historische Zuständigkeit des EGMR für frühere Sachverhalte sind getrennte Fragen.
⚠ Überseegebiete: Mitglieder des Europarats sind Staaten, nicht einzelne Territorien. Ob die EMRK und ihre Protokolle in einem Überseegebiet gelten, muss territorial gesondert geprüft werden.
Was zeigt diese Karte?
Die Europaratskarte zeigt keinen EU-Raum, sondern einen gemeinsamen institutionellen Menschenrechts- und Rechtsraum. Deshalb gehören ihr Staaten an, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind.
Quellen und Fußnoten
1 Auftrag, 46 Mitgliedstaaten und gemeinsamer Rechtsraum. Europarat. Quelle öffnen
2 Funktionsweise der EMRK und Rolle des EGMR. Europarat. Quelle öffnen
3 Institutionen des Europarats. Europarat. Quelle öffnen
Möchten Sie mehr über die Europäische Union wissen und über ihre Zukunft mitdiskutieren?