Eurovision Song Contest (ESC)
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Der Eurovision Song Contest heißt zwar „Eurovision“, aber auch seine Karte folgt nicht einfach der geografischen Grenze Europas oder der EU.
Organisiert wird der Wettbewerb von der Europäischen Rundfunkunion, der EBU. Mitglieder der EBU sind Rundfunkorganisationen. Für eine EBU-Vollmitgliedschaft muss die Rundfunkorganisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen; geografisch muss ihr Land insbesondere im Europäischen Rundfunkraum liegen oder Mitglied des Europarats sein. Eine EU-Mitgliedschaft ist dafür nicht erforderlich.
Deshalb können auch Rundfunkorganisationen aus Staaten außerhalb des geografischen Europas EBU-Mitglieder sein. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jedes EBU-Mitglied in jedem Jahr am ESC teilnimmt.
Australien ist ein besonders auffälliger Sonderfall: Der Sender SBS gehört als Associate zur EBU. Australien wurde 2015 erstmals zum ESC eingeladen und nimmt seither aufgrund besonderer Wettbewerbsregelungen teil. Der Fall zeigt gerade deshalb, dass EBU-Status, ESC-Teilnahme und geografische Zugehörigkeit drei verschiedene Dinge sind.
Zur Vertiefung
Warum gibt es die EBU und den ESC?
Die EBU ist ein Zusammenschluss öffentlich-rechtlicher bzw. öffentlich ausgerichteter Medienorganisationen zur Zusammenarbeit bei Programmen, Technik, Nachrichten, Sport und weiteren Medienaufgaben. Der Eurovision Song Contest ist eines ihrer bekanntesten gemeinsamen Programme. Die Bezeichnung „Eurovision“ beschreibt damit zunächst ein Rundfunknetz und einen Medienverbund – keine politische Organisation Europas.
Wer kann grundsätzlich dazugehören?
Die EBU weist aktuell 69 Mitglieder aus, die 115 Organisationen in 57 Ländern repräsentieren. Für die Vollmitgliedschaft gelten zusätzlich institutionelle Voraussetzungen; geografisch muss das betreffende Land im von der Internationalen Fernmeldeunion definierten Europäischen Rundfunkraum liegen oder Mitglied des Europarats sein.¹
Der Europäische Rundfunkraum reicht über das geografische Europa hinaus. Deshalb können EBU-Mitglieder beispielsweise auch aus Israel oder aus Staaten Nordafrikas stammen.
EBU-Mitgliedschaft ist nicht dasselbe wie ESC-Teilnahme
EBU-Mitgliedschaft und ESC-Teilnahme sind nicht identisch. Der ESC wird von teilnehmenden EBU-Mitgliedern koproduziert; welche Rundfunkanstalten in einem konkreten Jahr teilnehmen, richtet sich nach den jeweils geltenden Wettbewerbsregeln und den Entscheidungen der beteiligten Sender. Deshalb ist eine dauerhaft feststehende Karte „aller ESC-Länder“ weniger sinnvoll als bei EU oder Euro-Raum.
⚠ Australien: Australien liegt außerhalb des Europäischen Rundfunkraums. SBS ist EBU-Associate, kein Vollmitglied. Australien nimmt aufgrund einer besonderen Regelung bzw. Einladung am ESC teil. Daraus folgt nicht, dass Australien geografisch oder politisch zu Europa gehört.
⚠ Israel: Israel liegt geografisch in Westasien, gehört aber zum Europäischen Rundfunkraum; der israelische öffentlich-rechtliche Sender KAN ist EBU-Mitglied.
⚠ Belarus und Russland: Die EBU-Mitgliedschaften der belarussischen bzw. russischen Mitglieder sind seit 2021 bzw. 2022 suspendiert. Auch hier sind formaler Status und aktuelle Wettbewerbsteilnahme zu unterscheiden.
Was zeigt diese Karte?
Die ESC-Karte zeigt am besten, dass „Europa“ auch als Medien- und Kulturraum funktionieren kann. Sie folgt Rundfunk- und Wettbewerbsregeln – nicht den Grenzen der EU oder einer geografischen Kontinentkarte.
Quellen und Fußnoten
1 Aktuelle EBU-Mitgliedschaft: 69 Mitglieder, 115 Organisationen in 57 Ländern; Kriterien der Vollmitgliedschaft. EBU. Quelle öffnen
2 Mitgliedschaftskategorien der EBU. EBU. Quelle öffnen
3 Offizielle Website des Eurovision Song Contest. Quelle öffnen
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