Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen

Wann wird gewählt?

Am Sonntag, 13. September 2026, finden in Niedersachsen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Gewählt werden die kommunalen Vertretungen, zum Beispiel:

✓ Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte
✓ Kreistage
✓ die Regionsversammlung der Region Hannover
✓ Stadtbezirksräte und Ortsräte

In einigen Kommunen können am selben Tag auch Direktwahlen stattfinden, zum Beispiel für Bürgermeisterinnen oder Landrätinnen.¹

Wer darf wählen?

Wählen darf, wer am Wahltag:

✓ mindestens 16 Jahre alt ist
✓ die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt
✓ seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnt
✓ nicht durch eine Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
✓ im Wählerverzeichnis steht oder einen Wahlschein hat

Die Wahlberechtigten werden in der Regel automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie rechtzeitig in ihrer Gemeinde gemeldet sind.

Warum dürfen nicht-deutsche EU-Bürger*innen mitwählen?

Das kommunale Wahlrecht von EU-Bürger*innen ist Teil der Unionsbürgerschaft. Wer als EU-Bürgerin in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, hat dort grundsätzlich das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen.

Das heißt: Wer zum Beispiel aus Polen, Kroatien, Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden oder einem anderen EU-Mitgliedstaat kommt, in Niedersachsen lebt und die Voraussetzungen erfüllt, darf bei der Kommunalwahl mitbestimmen.

Wer kann kandidieren?

Für kommunale Vertretungen kandidieren können Personen, die am Wahltag:

✓ mindestens 18 Jahre alt sind
✓ seit mindestens sechs Monaten im Gebiet der Kommune wohnen
✓ die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen
✓ nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind

Eine Kandidatur ist zum Beispiel über eine Partei, eine Wählergruppe oder als Einzelbewerbung möglich. Für Direktwahlen, etwa Bürgermeisterin oder Landrätin, gelten besondere Voraussetzungen.

Wie wird gewählt?

Bei der Wahl kommunaler Vertretungen gibt es in Niedersachsen in der Regel drei Stimmen pro Stimmzettel.

Du kannst:

✓ alle Stimmen einer Liste geben
✓ mehrere Stimmen einer Person geben
✓ Stimmen auf verschiedene Personen und Listen verteilen

Mehrere Stimmen für eine Person oder Liste nennt man Kumulieren.
Stimmen auf verschiedene Personen oder Listen zu verteilen nennt man Panaschieren.

Wichtig: Schau genau auf deinen Stimmzettel. Dort steht, wie viele Stimmen du vergeben kannst. Bei Direktwahlen, zum Beispiel für Bürgermeisterinnen oder Landrätinnen, gibt es jeweils nur eine Stimme.

Warum ist auch diese Wahl europäisch?

Europa ist nicht nur Brüssel oder Straßburg. Viele europäische Themen werden vor Ort konkret: Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Umwelt, soziale Teilhabe, regionale Entwicklung, Integration, Bildung und Kultur.

Gleichzeitig wirken Kommunen auch nach Europa zurück. Städte, Gemeinden und Regionen bringen ihre Erfahrungen in europäische Debatten ein, zum Beispiel über kommunale Spitzenverbände, europäische Netzwerke und den Europäischen Ausschuss der Regionen.

So wird sichtbar, was vor Ort funktioniert und wo europäische Regeln praxistauglicher werden müssen.


 

Deine Stimme zählt vor Ort.

Wer kommunal wählt, entscheidet mit über die eigene Stadt, Gemeinde oder Region.

Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen
13. September 2026
Wählen gehen. Vor Ort mitbestimmen. Europa mitgestalten.

Weiterführende Informationen und Quellen

Niedersächsischer Landeswahlleiter

Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung 

Europäische Union / Your Europe 

Europäischer Ausschuss der Regionen 

Europa für Niedersachsen