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Verbraucherschutz: Rat und Parlament erzielen Einigung über die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie © Europäische Kommission

Die EU hat eine vorläufige Einigung zur Reform der Pauschalreiserichtlinie erzielt. Ziel ist ein stärkerer Verbraucherschutz und klarere Regeln für Reiseveranstalter.

Wichtige Punkte:

  • Bessere Informationen für Reisende: z. B. zu Zahlungsmethoden, Visa, Barrierefreiheit, Insolvenzschutz und Beschwerdemöglichkeiten.

  • Klarere Definition von Pauschalreisen und Ausschluss verbundener Reiseleistungen.

  • Stornierung:

    • Reisende können bei außergewöhnlichen Umständen kostenlos stornieren.

    • Veranstalter müssen bei eigener Stornierung innerhalb von 14 Tagen erstatten.

  • Gutscheine: freiwillig, max. 12 Monate gültig, einmal übertragbar, durch Insolvenzschutz abgesichert.

  • Insolvenzschutz: Rückerstattung spätestens innerhalb von 6 Monaten (in Ausnahmefällen 9 Monate).

  • Umsetzung: EU-Staaten haben 28 Monate Zeit, die Regeln umzusetzen.

Die Reform folgt Erfahrungen aus großen Insolvenzen wie Thomas Cook und der COVID-19-Krise und soll den Reisenden mehr Sicherheit geben.

Quelle: Europäischer Rat – Pressemitteilung (Englisch)