05.06.2019 Brüssel. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in ihrem Jahresbericht eine gemischte Bilanz gezogen. Zwar hat sich dank der Charta in den letzten zehn Jahren in den EU-Organen eine Kultur der Grundrechte entwickelt. Die Charta hat ihr Potenzial allerdings in der gesamten Durchsetzungskette noch nicht voll entfaltet, und ihre Bekanntheit bleibt niedrig. Nur 15 Prozent der Deutschen wissen über die Charta Bescheid, EU-weit sind es 12 Prozent, wie aus einer heute veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage hervorgeht.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Nach zehn Jahren lässt sich feststellen, dass die Charta der Grundrechte ihre Erwartungen erfüllt hat. Sie ist das Fundament der Werte unserer Union und legt unsere Rechte, Freiheiten und Grundsätze dar. Damit die Charta im Leben der Menschen tatsächlich eine Rolle spielt, müssen sie ihre Rechte kennen und wissen, an wen sie sich wenden können, falls ihre Rechte verletzt wurden. Deshalb ist es wichtig, über die Charta zu informieren und die Menschen darüber aufzuklären, worauf sie als Bürgerinnen und Bürger Europas Anspruch haben.“

EU-Justizkommissarin Věra Jourová fügte hinzu: „Die Gerichte zitieren die Charta, und sie wird von der EU in ihren jüngsten Initiativen zum Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger konkretisiert. Trotzdem weiß nur einer von zehn Europäern über die Charta Bescheid; so fällt es den Menschen schwer, sich die Charta vollumfänglich zu Nutze zu machen. Deshalb rufe ich die nationalen Regierungen, die Zivilgesellschaft und diejenigen, die sich für die Grundrechte stark machen, auf, für die Charta und die dort verankerten Rechte zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass die Charta für alle Bürgerinnen und Bürger Realität wird.“

Der Bericht zeigt auf, dass die europäischen politischen Entscheidungsträger sich zunehmend bewusst sind, dass ihre Vorhaben mit der Charta in Einklang stehen müssen, und die EU hat zahlreiche Initiativen zum Schutz der Grundrechte verabschiedet, z.B. die Datenschutz-Grundverordnung.

Die nationalen Behörden und Gerichte müssen die Charta bei der Umsetzung von EU-Recht anwenden. Die Verweise des Europäischen Gerichtshofs auf die Charta haben stark zugenommen – von 27 Verweisen im Jahr 2010 auf 356 Verweise im Jahr 2018. Auch die nationalen Gerichte verweisen in ihren Urteilen auf die Charta und ersuchen den Europäischen Gerichtshof immer öfter um deren Auslegung.

Die Charta hat ihr Potenzial – vor allem auf nationaler Ebene –jedoch noch nicht voll entfaltet, und nach wie vor wissen nur wenige Bürgerinnen und Bürger, dass es sie gibt. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte weist darauf hin, dass nationale Strategien zur Bekanntmachung und Umsetzung der Charta fehlen. Die heutige Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass – obwohl sich die Situation seit 2012 leicht gebessert hat – nur vier von zehn Bürgern von der Charta gehört haben und nur einer von zehn weiß, worum es dabei geht. Sechs von zehn Bürgern sprachen sich für mehr Informationen über die Rechte der Charta aus und wollten erfahren, an wen sie sich wenden können, falls ihre Rechte verletzt werden.

In Bezug auf die Anwendung der Charta im Jahr 2018 führt der Bericht Schlüsselinitiativen der EU an, zum Beispiel:

Der Bericht zeigt auch auf, dass es Spielraum für Verbesserungen gibt, insbesondere auf nationaler Ebene. Die Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze und des Asylrechts ist und bleibt in einem Teil der EU ein Problem.

Am 12. November dieses Jahres veranstalten die Europäische Kommission, der finnische EU-Ratsvorsitz und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte eine Jubiläumskonferenz zum zehnjährigen Bestehen der Charta. Die Teilnehmer werden debattieren, wie die Charta in den Mitgliedstaaten konkret besser genutzt werden kann.

Hintergrund

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der Grundrechterechtsverbindlich. Seitdem hat die Europäische Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung der Charta veröffentlicht.

In den Jahresberichten werden die Fortschritte in den Bereichen nachgezeichnet, in denen die EU Befugnisse hat, und gleichzeitig aufgezeigt, wie in konkreten Fällen auf die Charta zurückgegriffen wurde, insbesondere wenn neue EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagen wurden. Sie gehen auf die Rolle ein, die die EU-Organe und die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Grundrechte im Leben der Menschen spielen.

Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene daran, die Menschen besser über ihre Grundrechte aufzuklären und sie darüber zu informieren, wo sie Hilfe finden können, wenn ihre Rechte verletzt wurden. Praktische Informationen sind über das Europäische Justizportal verfügbar.

Links zum Thema:

Bericht 2018 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Eurobarometer und Factsheets zur Sensibilisierung für Grundrechte

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.