Kommission unterstützt Netzwerk für klinische Forschung zur Behandlung von COVID-19 und gibt Empfehlungen für Teststrategien © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Matthieu Rondel

Die Europäische Kommission wird die neue Forschungsinitiative EU-RESPONSE mit 15,7 Millionen Euro unterstützen. Sie soll ein klinisches Forschungsnetz zur Behandlung von COVID-19 und anderen neu auftretenden Infektionskrankheiten einrichten. Die Mittel sind Teil der von der Kommission zugesagten 1 Milliarde Euro in der Coronavirusforschung aus dem Forschungsprogramm Horizont 2020, die für die Entwicklung von Impfstoffen, neuen Behandlungsmethoden und Diagnoseinstrumenten zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus bereitgestellt werden sollen. Zudem hat die Europäische Kommission heute (Freitag) eine Reihe an Empfehlungen für eine einheitliche Strategie für COVID-19-Tests in der EU veröffentlicht. Darin werden konkrete Einzelmaßnahmen aufgeführt, um die Mitgliedstaaten bei der Planung und Organisation ihrer nationalen Testbemühungen zu unterstützen. Die Empfehlungen folgen auf die Mitteilung vom 15. Juli über die kurzfristige Vorsorgemaßnahmen der EU im Gesundheitsbereich.
Grenzmanagement: Kommission bewilligt zusätzliche Mittel für Griechenland und Bulgarien © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Heute (Freitag) hat die Kommission im Rahmen des Fonds für innere Sicherheit weitere 23,8 Millionen Euro zur Unterstützung des Grenzmanagements für Griechenland zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln sollen weitere Grenzschutzbeamte und Personal entsandt werden, um die Grenzüberwachung zu verbessern und die Empfangs- und Identifizierungsdienste auf den Ägäischen Inseln zu unterstützen. Die Kommission genehmigte heute außerdem zusätzliche Mittel in Höhe von 12,8 Millionen Euro für zusätzliche Grenzschutzbeamte in Bulgarien.
Neue EU-Vorschriften für audiovisuelle Medien © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

Ab morgen (Samstag) soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die darin enthaltenen Regeln dienen vor allem dem Schutz Minderjähriger vor Hassreden und anderen schädlichen Inhalten auf Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen. Außerdem tragen sie zur Wahrung der kulturellen Vielfalt bei, da sie die Produktion und Förderung europäischer Werke erleichtern und eine vielfältigere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Die neuen Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen.
EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Schwellenwert für Meeresmüll an den Küsten © Europäische Union, 2019, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Georges Boulougouris

Ab heute (Freitag) gibt es für Strände einen Schwellenwert von weniger als 20 Abfallteilen pro 100 Meter Küstenlinie. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten geeinigt. Der im Vorfeld des Coastal Clean-up Days am 19. September, an dem freiwillige Helfer Küsten und Flussufer säubern, veröffentlichte Schwellenwert für Meeresmüll an den Küsten, ist das erste feste, greifbare Ziel für alle Strände Europas und stellt die Verpflichtung dar, sie sauber zu halten.
EU unterstützt COVAX-Fazilität für weltweite Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie © Europäische Union, 2018, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Mauro Bottaro

Die Europäische Kommission hat ihre Beteiligung an der COVAX-Fazilität für den gleichberechtigten Zugang zu COVID-19-Impfstoffen heute (Freitag) bekräftigt. Die EU-Kommission und die 27 EU-Mitgliedstaaten werden als „Team Europe“ einen ersten Beitrag in Höhe von 230 Millionen Euro durch ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank leisten, das durch Garantien aus dem EU-Haushalt in gleicher Höhe abgesichert ist. Das entspricht Reserven oder Optionen zum Kauf von 88 Millionen Dosen eines Impfstoffs.