Neue EU-Vorschriften für audiovisuelle Medien © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Jennifer Jacquemart

18.09.2020 Brüssel. Ab morgen (Samstag) soll die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die darin enthaltenen Regeln dienen vor allem dem Schutz Minderjähriger vor Hassreden und anderen schädlichen Inhalten auf Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen. Außerdem tragen sie zur Wahrung der kulturellen Vielfalt bei, da sie die Produktion und Förderung europäischer Werke erleichtern und eine vielfältigere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen. Die neuen Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: „Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste machen wir einen weiteren Schritt, um einen modernen europäischen Medienrahmen zu schaffen, der innovativere Dienste ermöglicht, unsere europäische Kultur in Abrufkatalogen fördert und unsere Kinder vor illegalen und schädlichen Online-Inhalten schützt. Wir arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die neuen audiovisuellen Vorschriften vollständig und wirksam umgesetzt werden.“

Links zum Thema:

Les nouvelles règles de l’UE en matière d’audiovisuel et de médias s’appliquent dès demain
Nachricht der EU-Kommission vom 18.09.2020.

Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.