Agrarmittel können auch im Übergangszeitraum zum neuen EU-Haushalt fließen © Europäische Union, 2020, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst, Fotograf*in: Lukasz Kobus

30.11.2020 Brüssel. Die Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten von Freitag über die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Übergangszeitraum 2021-2022. Diese Regeln basieren auf dem Grundsatz der Kontinuität der derzeitigen GAP-Regeln und gewährleisten einen reibungslosen Übergang zur nächsten Haushaltsperiode. Die nationalen Zuweisungen während des Übergangs orientieren sich an den Vereinbarungen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027. Gleichzeitig arbeitet die Kommission weiterhin daran, die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen so bald wie möglich zum Abschluss zu bringen, damit alle neuen Programme am 1. Januar 2021 beginnen können.

Der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Janusz Wojciechowski, sagte: „Die Einigung bietet unseren Landwirten die dringend benötigte Sicherheit, insbesondere in diesen beispiellosen Zeiten. Die GAP wird unsere Landwirte und Agrarnahrungsmittelerzeuger weiterhin unterstützen und gleichzeitig unsere Ambitionen im Umwelt- und Klimabereich verstärken, auch dank der Wiederaufbaufonds für die ländliche Entwicklung. Wir werden nun darauf hinarbeiten, rasch zu einer Einigung über die GAP-Reform zu gelangen.“

Die Vereinbarung umfasst auch die Integration der Mittel des Europäischen Wiederherstellungsinstruments (ERI) in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die die Erholung der die Landwirtschaft nach der Coronavirus-Pandemie unterstützen.

Während der Übergangszeit müssen die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem „No Backsliding Principle“ mindestens das derzeitige Ambitionsniveau der GAP in Bezug auf die Umwelt- und Klimaziele beibehalten und zu den Zielen des europäischen Green Deal beitragen.

Darüber hinaus werden den Mitgliedstaaten für den Übergangszeitraum 2021-2022 die für die ländliche Entwicklung (ELER) bereitgestellten europäischen Konjunkturfonds (7,5 Milliarden Euro) zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, die Auswirkungen der Pandemie zu bekämpfen und gleichzeitig eine grüne und digitale Erholung sicherzustellen. Sie zielen auf Maßnahmen ab, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen und die die Erholung und Widerstandsfähigkeit der ländlichen Wirtschaft erleichtern werden.

Links zum Thema:

Commission welcomes the political agreement on the transitional rules for the Common Agricultural Policy (CAP)
Presseinformation der EU-Kommission vom 27.11.2020.

Die Gemeinsame Agrarpolitik von 2013-2020

Die Vorschläge der Kommission zur Reform der Gemeinsamem Agrarpolitik

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.