Die Europäische Kommission hat heute (Donnerstag 11.7) bekannt gegeben, dass Airbnb nach Gesprächen mit der Kommission die Art und Weise, wie Verbrauchern Unterkunftsangebote auf der Plattform präsentiert werden, verbessert hat. Die viel klarere Angebotsdarstellung entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts. Im Juli 2018 war dem eine entsprechende Aufforderung der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden vorausgegangen.
11.07.2019 Brüssel – Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „In diesen Sommerferien werden die Europäer genau das bekommen, was sie sehen, wenn sie ihren Urlaub buchen. Verbraucher können Hotels oder sonstige Unterkünfte schnell und bequem im Internet vergleichen und buchen. Nun können sie sich auch darauf verlassen, dass der Preis, den sie auf der ersten Seite sehen, dem letztlich zu zahlenden Preis entspricht. Ich bin sehr erfreut, dass Airbnb bereit war, mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden zusammenzuarbeiten, um die Funktionsweise seiner Plattform zu verbessern. Ich erwarte, dass andere Plattformen nachziehen.“
Airbnb ging auf alle Forderungen der Europäischen Kommission und der nationalen Verbraucherschutzbehörden unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde ein, um seine Praktiken und Geschäftsbedingungen voll und ganz mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Verbesserungen und Änderungen:
- Bei der Suche nach Unterkünften zu ausgewählten Daten sehen die Nutzer auf der Ergebnisseite den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben (z. B. Servicegebühren, Reinigungsgebühren und lokale Steuern). Es gibt somit keine bösen Überraschungen mehr in Form von obligatorischen Gebühren, die auf später angezeigten Seiten erscheinen.
- Airbnb weist deutlich aus, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Anbieter auf den Markt gebracht wird.
- Airbnb bietet auf seiner Website einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.
Airbnb hat auch seine Geschäftsbedingungen geändert:
- Die Plattform stellt klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.
- Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.
- Sie verpflichtet sich, nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.
Hintergrund
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat auf Betreiben der Europäischen Kommission und unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde (Forbrukertilsynet) eine gemeinsame Bewertung der Geschäftspraktiken und Geschäftsbedingungen von Airbnb erstellt. Die Maßnahme wurde im Juli 2018 eingeleitet.
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung von Behörden in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden.
Die aktive Zusammenarbeit der Behörden dient der Durchsetzung verschiedener Vorschriften des EU-Verbraucherrechts, wie z. B. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher oder der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln.
Weitere Informationen:
Weiterführende Informationen zu den von Airbnb vorgenommenen Änderungen und den Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten
Factsheet mit den von Airbnb vorgenommenen Änderungen
Pressemitteilung zum Treffen mit Airbnb — September 2018
Pressemitteilung zu den Maßnahmen gegen Airbnb — Juli 2018