Die Kommission hat heute (Dienstag) eine Diskussion über die verstärkte Nutzung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Sozialpolitik angestoßen. Damit soll die Entscheidungsfindung dort, wo die EU bereits zuständig ist, zügiger, flexibler und effizienter werden. In den meisten Bereichen der Sozialpolitik, in denen die EU Handlungsbefugnisse hat, wird bereits mit qualifizierter Mehrheit entschieden. Für einige wenige Bereiche gelten jedoch weiterhin Einstimmigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten sowie besondere Gesetzgebungsverfahren, bei denen das Europäische Parlament nicht gleichberechtigt mit dem Rat als Mitentscheidungsorgan fungiert.