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Audiovisuelle Medien: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten ein © Europäische Union, 2000, Quelle: EU-Kommission - Audiovisueller Dienst

23.11.2020 Brüssel. Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 22 weitere Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich eingeleitet, weil sie die neuen Vorschriften zur EU-weiten Koordinierung aller audiovisuellen Medien nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Mit diesen neuen EU-Vorschriften, die sowohl für herkömmliche Fernsehen und Abrufdienste wie auch Video-Sharing-Plattformen gelten, wird ein für das digitale Zeitalter geeigneter Rechtsrahmen geschaffen. Nachdem die Frist am 19. September 2020 endete, forderte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten nun auf, weitere Informationen zu übermitteln. Sie haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Nur Dänemark, Ungarn, die Niederlande und Schweden haben Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt und ihre Notifizierung für vollständig erklärt.

Hauptziele der Richtlinie sind es, den europäischen Binnenmarkt für audiovisuelle Mediendienste zu vertiefen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und den Medienpluralismus zu sichern. Zuschauer werden besser vor Hetze auf Video-Sharing-Plattformen geschützt. Gleichzeitig werden erstmals neue Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Medienregulierungsbehörden eingeführt.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, erklärte: „Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Medienanbieter und einen besseren Schutz von Kindern und Verbrauchern beim Zugang zu audiovisuellen Inhalten. Außerdem wollen wir mehr Vielfalt auf Videoabrufplattformen gewährleisten und eine gerechtere audiovisuelle Landschaft schaffen. Deshalb haben wir gemeinsame Regeln. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste erfordert all unser gemeinsames Engagement. Sie ist eine wichtige Errungenschaft, die die kulturelle Vielfalt in audiovisuellen Mediendiensten fördern wird.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Vor zwei Jahren haben wir – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten – vereinbart, die EU-Vorschriften über audiovisuelle Inhalte zu aktualisieren. Durch diese Vorschriften werden alle Zuschauer – vor allem die besonders gefährdeten, wie etwa Minderjährige – besser geschützt, die kulturelle Vielfalt gefördert und der Medienpluralismus gewahrt. Sie werden jedoch keinen dieser Vorteile bringen, solange sie nur auf dem Papier stehen. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, diese Vorschriften ohne weitere Verzögerungen umzusetzen, um ein sichereres, gerechteres und vielfältigeres Umfeld im Internet zu gewährleisten.“

Hintergrund

Die derzeitige EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften über audiovisuelle Mediendienste, sowohl traditioneller Fernsehsendungen als auch von Abrufdiensten und Videoplattformen. Die Medienlandschaft hat sich jedoch in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Millionen Europäerinnen und Europäer, insbesondere junge Menschen, konsumieren Inhalte im Internet, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) vorgeschlagen. Diese schließt einen neuen Ansatz für Online-Plattformen ein, die audiovisuelle Inhalte verbreiten. Das Europäische Parlament und der Rat erzielten im Juni 2018 eine politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften, die im November 2018 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen wurden.

Die Mitgliedstaaten hatten 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften rechtzeitig umgesetzt werden, hat die Kommission in den letzten Jahren die Behörden der Mitgliedstaaten, unter anderem durch den Kontaktausschuss und die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA), bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie unterstützt. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission Leitlinien zu europäischen Werken und Video-Sharing-Plattformen.

Links zum Thema:

Überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU) 2018/1808

Kommission unternimmt weitere Schritte zur Förderung europäischer audiovisueller Werke und zum Schutz gefährdeter Zuschauer
Presseinformation der EU-Kommission vom 02.07.2020.

Leitlinien zur überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – Fragen und Antworten

Digitaler Binnenmarkt: aktualisierte audiovisuelle Regeln – Fragen und Antworten (7. Juni 2018)

Geltende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Allgemeine Grundsätze der Regulierung audiovisueller Mediendienste auf europäischer Ebene

Vertragsverletzungsverfahren

Quelle dieser Informationen: EU-Nachrichten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.